Frührente mit 60: Was muss man beim Renteneintritt beachten?
in Geld & Versicherungen
Juni 15, 2011
Es gibt verschiedene Altersrenten, die auf unterschiedliche Berufswege und Lebenssituationen zugeschnitten sind. Falls für Sie mehrere Möglichkeiten infrage kommen, müssen Sie sich für eine Alternative entscheiden – ein späterer Wechsel ist nicht möglich. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit eines vorzeitigen Renteneintritts, das heißt, der Eintritt in die Altersrente kann vor dem Erreichen der regulären Altersgrenze erfolgen. In diesem Fall müssen Sie pro Monat, den Sie früher in Rente gehen, 0,3 Prozent Rentenabschlag in Kauf nehmen. Der maximale Abschlag beträgt 18 Prozent für 5 Jahre früheren Rentenbeginn. Im Folgenden sind die Formen der Altersrente aufgeführt, bei denen unter bestimmten Voraussetzungen ein Renteneintritt mit 60 Jahren oder zumindest ein früherer Rentenbeginn möglich sind.
Frührente mit 60: Was wird benötigt?
- Rentenunterlagen
- Formular Rentenantrag
Frührente mit 60: Das sind die Möglichkeiten!
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Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Diese Altersrente kommt für Sie infrage, wenn Ihr Grad der Behinderung bei mindestens 50% liegt oder, falls Sie vor 1951 geboren sind und nach dem bis Ende 2000 geltenden Recht berufs- oder erwerbsunfähig sind. Zusätzlich muss eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein. Für Geburtsjahrgänge bis einschließlich 1951 liegt die abschlagsfreie Altersgrenze für diese Rente bei 63 Jahren, ein vorzeitiger Rentenbeginn mit 60 Jahren ist mit einem Abschlag von 10,8 Prozent möglich. Im Jahr 2011betrifft das noch den Geburtsjahrgang 1951. Für die Jahrgänge 1952 bis 1963 wird die abschlagsfreie Altersgrenze stufenweise bis auf 65 Jahre angehoben. Generell ist bei dieser Rente ein früherer Renteneintritt um bis zu drei Jahre mit einem entsprechenden Abschlag von bis zu 10,8 Prozent möglich. Eventuell können Sie von einer Vertrauensschutzregelung profitieren, wenn Sie vor dem 16. November 1950 geboren wurden und am 16. November 2000 schwerbehindert, berufs- oder erwerbsunfähig waren. Lassen Sie sich in diesem Fall beraten.
2
Altersrente für Frauen
Auf diese Rente haben Frauen Anspruch, die nach dem 40. Geburtstag mehr als zehn Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben und eine Wartezeit von mindestens fünfzehn Jahren erfüllen. Die abschlagsfreie Altersgrenze liegt in diesem Fall bei 65 Jahren. Mit den oben genannten Abschlägen ist auch ein bis zu fünf Jahren früherer Rentenbeginn möglich. Ab dem Geburtsjahrgang 1952 gibt es diese Form der Altersrente jedoch nicht mehr. Frauen, die 1951 geboren wurden, können also noch im Jahr 2011 die Frührente mit 60 Jahren antreten, wenn sie einen Rentenabschlag von 18 Prozent hinnehmen.
3
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit
Auch diese Altersrente gibt es für die Jahrgänge ab 1952 nicht mehr. Sie kommt für Sie infrage, wenn in den 10 Jahren vor Rentenbeginn mindestens 8 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden, wenn Sie die Wartezeit von 15 Jahren erfüllen und, wenn Sie ab einem Alter von 58 Jahren und 6 Monaten 52 Wochen lang arbeitslos waren und auch bei Rentenbeginn arbeitslos sind. Die abschlagsfreie Altersgrenze liegt bei 65 Jahren. Ältere Jahrgänge konnten diese Rente bereits mit 60 Jahren in Anspruch nehmen. Für die Geburtsjahrgänge 1946 bis 1951 wurde die Altersgrenze für den frühestens möglichen Rentenbeginn stufenweise auf 63 Jahre erhöht. Allerdings ermöglicht eine Vertrauensschutzregelung für Personen, die am 1. Januar 2004 arbeitslos waren, auch für diese Jahrgänge eine Frührente mit 60 aufgrund von Arbeitslosigkeit. Wenn Sie also 1951 geboren sind, die Voraussetzungen erfüllen und unter diese Vertrauensschutzregelung fallen, können Sie im Jahr 2011 mit 60 Jahren in Rente gehen.
4
Altersrente nach Altersteilzeitarbeit
Die Voraussetzungen und Regelungen zum Renteneintritt entsprechen bei dieser Altersrente denen der Rente wegen Arbeitslosigkeit, nur dass statt der Arbeitslosigkeit 24 Monate Altersteilzeitarbeit vorausgesetzt werden. Auch hier gibt es eine entsprechende Vertrauensschutzregelung, wenn die Altersteilzeitarbeit vor dem 1. Januar 2044 vereinbart wurde, sodass für den Geburtsjahrgang 1951 die Frührente mit 60 im Jahr 2011 unter Umständen noch möglich ist.
5
Altersrente für Bergleute
Diese Form der Altersrente können Sie beziehen, wenn Sie die Wartezeit von 25 Jahren mit einer Arbeit unter Tage erfüllt haben. Zeiten des Bezugs von Anpassungsgeld werden auf die Wartezeit angerechnet, wenn unmittelbar vorher eine Arbeit unter Tage ausgeübt wurde. Die reguläre Altersgrenze liegt für vor 1952 Geborene bei 60 Jahren. Das heißt, Sie können in diesem Fall mit 60 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen. Für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1964 wird diese Altersgrenze schrittweise auf 62 Jahre angehoben, es sei denn, Sie haben Anpassungsgeld wegen Entlassung oder Knappschaftsausgleichsleistungen erhalten. Dann gilt weiterhin eine Altersgrenze von 60 Jahren. Ein vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlägen ist bei dieser Rente nicht vorgesehen.
Tipps und Hinweise
- Stellen Sie den Rentenantrag möglichst circa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn beziehungsweise spätestens bis drei Monate nach dem Monat, in dem Sie die Voraussetzungen für den Renteneintritt erfüllen.
- Zur Wartezeit zählen nicht nur Beitragszeiten, sondern auch Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Angehörigen, des Versorgungsausgleichs und Rentensplittings, der geringfügigen Beschäftigung mit Beitragszahlung, Entgeltpunkte aus versicherungsfreier geringfügiger Beschäftigung und Ersatzzeiten, wie beispielsweise politische Haft.
- Der Rentenabschlag gilt lebenslang und wirkt sich gegebenenfalls auch auf die Hinterbliebenenrente aus.
- Die Rentenkürzung lässt sich durch zusätzliche Beitragzahlungen mindern. Wie lohnenswert diese Option für Sie ist, sollten Sie sich durch eine individuelle Beratung bei ihrer Rentenversicherung erläutern lassen. Das Mindestalter für diese Entscheidung liegt bei 54 Jahren.
- Achten Sie bei vorzeitigem Renteneintritt auf die Hinzuverdienstgrenzen.
2011-06-15
Ich befinde mich abdem 1.4.2012 in der Altersteilzeit.Wieviel darf ich dazuverdienen? Ich besitze nebenbei noch eine Firma im Dienstleistungsgewerbe.