Den einen juckt es früher in den Fingern, den anderen später – spätestens Mitte Januar kommt aber wohl in jedem Haushalt der Tag, an dem der Weihnachtsbaum wieder entsorgt werden muss. Damit es dabei keinen Ärger mit den Nachbarn oder den Behörden gibt, sollte man wissen, was jetzt erlaubt ist und was nicht.
Die Kommunen sind behilflich
Ganz klar: Vor dem Entsorgen muss der Weihnachtsbaum sorgfältig abgeschmückt werden. Entfernen Sie auch kleinste Lamettareste – diese sind biologisch nicht abbaubar und würden der Umwelt sonst schaden. Laden Sie Ihren Weihnachtsbaum nicht einfach irgendwo in der freien Natur ab. Er würde zwar verdorren, aber zu illegal liegen gelassenem Müll werden – was ein echter Strafbestand ist. Die meisten Kommunen bieten ab Januar einen kostenfreien Service zur Abholung von Weihnachtsbäumen an. Wird der Baum in kleinere Stücke zersägt, kann er auch in der Biotonne abtransportiert werden. Kommunale Sammelstellen werden ebenfalls gern genutzt: Wo sie sich befinden, wird in der Regel auf den Websites der Gemeindeverwaltungen oder in der Zeitung veröffentlicht. Um ihn dorthin zu transportieren, breiten Sie unbedingt eine Plane im Kofferraum Ihres Autos aus: So werden unschöne Harzflecken vermieden und verlorene Tannennadeln können im Nachhinein ganz einfach mit der Plane entfernt werden.
Den Baum noch weiter verwenden?
Wer einen Garten hat, kann den Baum auch einfach weiter verwenden. Mit den einzelnen Ästen etwa können Beete abgedeckt werden, für Kaminbesitzer kann er zu Brennholz werden. Auch viele Zoos freuen sich über ausrangierte Bäume, die den Tieren zum Fressen und zum Spielen dienen können. Wichtig ist in diesem Fall natürlich, dass der Baum nicht chemisch behandelt wurde und vollkommen frei von Fremdstoffen ist. Einheimische Bäume wie Fichten und Tannen eignen sich hier besonders gut. Am besten fragen Sie vorher telefonisch im Tierpark nach, ob eventuell Bedarf besteht.
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