Dass das Ehegattensplitting dringend der Überholung bedarf ist so ziemlich unumstritten. Nur was stattdessen? Ministerin Ursula von der Leyen und andere PolitikerInnen schlagen ein Familiensplitting vor. Allerdings schreibt Heide Pfarr in der Taz zu Recht: „Mit einem Familiensplitting wird das gegenwärtige Ehegattensplitting nicht abgeschafft, sondern erweitert. Für Kinder würden dann zusätzliche Steuerentlastungen gewährt, indem das Gesamteinkommen fiktiv nicht mehr nur durch zwei, sondern durch mehr Köpfe geteilt wird.“ Unklar ist, inwieweit Alleinerziehende oder nicht Verheiratete in diesem Modell berücksicht werden. Die Skandinavier haben zu einer Lösung gegriffen, die meines Erachtens gerechter ist: Sie besteuern individuell nach Arbeitseinkommen. Dabei existiert ein übertragbarer Grundfreibetrag, der die Unterhaltsverpflichtungen der Eheleute berücksichtigt – dies müsste nach den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts auch in Deutschland berücksichtigt werden. Eine Individualbesteuerung erscheint mir gerechter, denn die Besteuerung erfolgt unabhängig vom Einkommen des Ehepartners und sie berücksichtigt auch, dass in Deutschland gut 25 Prozent der Kinder in nicht verheirateten Gemeinschaften leben. Das zu erwartende höhere Steuereinkommen sollte dann in den dringend notwendigen Ausbau einer qualifizierten Kinderbetreuung und in die Schulbildung gesteckt werden. Dann hätten wir doch endlich Anschluß an zivilisierte Staaten
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