EU-Gerichtshof entlastet Forenbetreiber im Umgang mit Hasskommentaren

EU-Gerichtshof entlastet Forenbetreiber im Umgang mit Hasskommentaren

Im Streit um die Pflichten von Forenbetreibern im Umgang mit Nutzer-Kommentaren hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg Anfang Februar die deutsche Praxis bestätigt. Die Recht auf freie Meinungsäußerung und das  Recht auf persönlicher Reputation muss in Balance stehen. Geklagt hatte ein ungarisches Webportal.

Es reicht, beanstandete Kommentare erst nach Veröffentlichung zu entfernen

Am zweiten Februar hat in Straßburg der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Eine allgemeine Pflicht für Forenbetreiber, alle Nutzer-Kommentare vor Veröffentlichung zu überprüfen, würde das Recht auf freie Meinungsäußerung zu sehr beschränken. Im konkreten Fall hatten sich User in vulgärer Sprache über zwei ungarische Immobilienportale im Forum des Beklagten beschwert. Die Immobilienportale funktionierten wie eine Art Abofalle. Die ungarischen Gerichte hatten anschließend den Forumsbetreiber in allen Instanzen zu Schadensersatz verurteilt, da die betreffenden Kommentare erst nach Beanstandung gelöscht worden waren. Der Gerichtshof stützte sich in seiner Entscheidung unter anderem auf ein früheres Urteil, welches das sogenannte Notice-and-take-down-Verfahren, bei dem Kommentare erst nach Beanstandung gelöscht werden, als angemessenes Werkzeug einstuft. Dieses Verfahren ermögliche eine ausreichende Balance zwischen freier Meinungsäußerung und Schutz der persönlichen Reputation. Laut EGMR war diese Balance von den ungarischen Gerichten zuvor nicht ausreichend berücksichtigt worden.

Kommentare, die die Gesellschaft bedrohen, sind Sonderfälle

Die Forenbetreiber sind aber laut EGMR dennoch verpflichtet, Hasskommentare und Kommentare, die die Gesellschaft bedrohen, unverzüglich auch ohne Aufforderung zu löschen. Im Falle des beklagten ungarischen Portals hätte es sich nicht um derartige Kommentare gehandelt. Der ungarische Staat wurde nun verurteilt, dem Forenbetreiber 5100 Euro für Gerichtskosten zu bezahlen. In Deutschland ist das Notice-and-take-down-Verfahren schon länger gängige Praxis. Eine Frist von zwei bis drei Tagen nach einer Beanstandung wird hierzulande für die Löschung von Kommentaren von den Gerichten als ausreichend betrachtet. Diese Urteil zur Löschung von Kommentaren verkündete der Bundesgerichtshof bereits im Jahr 2007.


Bildquelle: Thinkstock, 451844283, iStock, Bet, Noire

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