Escooter – Wie ist die gesetzliche Lage?

Seit einigen Jahren sieht man sie schon auf Deutschlands Straßen – die Escooter. Allerdings in den wenigsten Fällen legal oder mit einem passenden Versicherungsschutz, denn bis jetzt gab es für E-Scooter keine Verordnung. Ab dem 15. Juni 2019 ändert sich die Lage, denn ab diesem Zeitpunkt tritt die neue Verordnung für E-Scooter in Kraft.

Die neue Regelung

Nach der neuen Regelung gelten E-Scooter als Kraftfahrzeuge, da der Fahrer keine eigene Kraft aufwenden muss, wie beispielsweise beim Fahrrad, um den Scooter vorwärts zubewegen. Die elektrischen Tretroller benötigen von nun an eine Straßenzulassung und eine Versicherungsplakette.

Um die Straßenzulassung zu erhalten, müssen die kleinen Stadtflitzer einige spezielle Anforderungen erfüllen. Das Höchstgewicht des E-Scooters darf 55 Kilogramm ohne Fahrer nicht überschreiten. Die Höchstgeschwindigkeit darf maximal 20 Kilometer pro Stunde betragen und die Nennleistung des Motors ist auf 500 Watt begrenzt. Sie dürfen höchstens 2 Meter lang, 70 cm breit und 1,40 hoch sein.

Der elektrische Roller muss über zwei separate Bremsen und Beleuchtung verfügen. Die Beleuchtung darf abnehmbar sein. Seitliche Reflektoren, eine Klingel und eine Halte- beziehungsweise Lenkstange sind Pflicht. Durch das Fehlen der Lenk- beziehungsweise Haltestange fallen E-Skateboards oder Hoverboards nicht unter die Regelung und können bis jetzt weiter normal benutzt werden.

Sind alle E- Scooter Modelle legal?

Leider nicht. Viele der elektrischen Tretroller, die bereits im Umlauf sind, besitzen keine ABE. Das ist bitter für die Besitzer, denn sie dürfen mit diesen E-Scootern nicht mehr auf die Straße.

Die Angebote an legalen E-Scootern, deren Hersteller sich um eine ABE, also eine allgemeine Betriebserlaubnis, bemüht haben, ist noch recht übersichtlich. Das wird sich bald ändern, denn die Hersteller haben nur auf die Bekanntgabe der offiziellen Regelung gewartet, um nun ihre neuen elektrischen Tretroller auf den Markt zu bringen.

Wer darf einen Escooter fahren und wo darf man damit fahren?

Ab 14 Jahren darf jeder einen E-Scooter fahren und das ohne Führerschein und Helmpflicht. Allerdings empfehlen Gesundheitsexperten das Tragen eines Fahrradhelms, zur eigenen Sicherheit. Gefahren werden darf nur auf Radwegen, beziehungsweise in Ermangelung eines Radwegs auf der Straße. Gehwege sind für E-Scooter absolut tabu.

Die Mitnahme eines elektrischen Tretrollers in Bahn und Bus ist vom jeweiligen Verkehrsbetrieb abhängig – und manchmal auch von den Busfahrern direkt. Man sollte also vorher fragen, ob der Tretroller mit in den Bus oder die Bahn genommen werden darf.

Wie schon erwähnt, fallen Hoverboards und elektrische Skateboards nicht unter die Regelungen. Noch nicht, denn auch hier soll es demnächst neue Regelung geben. Wer mit dem Kauf eines E-Scooter noch warten möchte, bis es günstigere Modelle gibt und sich die Freizeit so lange mit einem Skate- oder Hoverboard vertreiben möchte, sollte auch hier die Modelle genau vergleichen.

Braucht man eine Versicherung für die E-Scooter?

Ja, eine Versicherung ist nötig, da die private Haftpflichtversicherung im Falle eines Unfalles nicht greift. Auch wenn der E-Scooter alle Anforderungen erfüllt, darf er nur mit einer Versicherungsplakette gefahren werden. Die Plakette ist ähnlich der eines Mofa-Kennzeichens. Allerdings soll es auch eine Variante geben, die direkt auf den Rahmen geklebt werden kann, ganz offiziell und fälschungssicher mit einem Sicherheits-Hologramm.

Wer nach der Straßenzulassung ohne Versicherungsplakette an seinem Escooter „erwischt“ wird, für den wird es teuer: mit rund 70 Euro schlägt dieses „Vergehen“ zu Buche. Ist man dann auch noch in einen Unfall verwickelt, kann es richtig teuer werden, denn alle Personen und Sachschäden müssen dann aus eigener Tasche bezahlt werden.

Die Preise für die Versicherung werden – je nach Anbieter – denen einer Mofa Versicherung ähneln, also circa 40 Euro pro Jahr.

Bild: unsplash.com, Terrence Underwood, Z7w-Kn5RMP0

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