Voraussetzungen für ein Energieausweis für Gebäude
Seit dem 1.1.2009 sind die Voraussetzungen für Energieausweise gesetzlich vorgeschrieben durch die Energieeinsparverordnung (EnEV). Danach sind Energieausweise Pflicht für alle Neubauten, alle vermieteten Wohnhäuser (bei Neuvermietung)und alle gewerblich genutzten Objekte.
Die einzige Ausnahme bilden denkmalgeschützte Objekte und öffentliche Gebäude. Der Verordnungsgeber unterscheidet zwischen dem verbrauchsorientierten und dem bedarfsorientierten Energieausweis für Gebäude. Der bedarfsorientierte Ausweis ist vorgeschrieben für alle Neubauten und Altbauten mit maximal vier Wohneinheiten, für die der Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt worden ist. Bei Nichtwohngebäuden gilt die Wahlfreiheit.
Kosten für ein Energieausweis für Gebäude
Die Kosten für einen Energieausweis für Gebäude sind sehr unterschiedlich. Grundsätzlich günstiger ist der verbrauchsorientierte Energieausweis, der auf Basis des Energieverbrauchs der letzten drei Jahre erarbeitet wird und teilweise sogar von den Hausversicherungen kostenlos angeboten wird. Andere Anbieter werben mit Preisen zwischen Euro 20,00 und Euro 50,00. Bei einem bedarfsorientierten Energieausweis sind aufwendige bauphysikalische Berechnungen und Objektbegehungen notwendig; dem Aufwand entsprechend kosten diese Energieausweise zwischen Euro 45,00 und Euro 300,00.