Eine „Gute Fee“ für Jedermann – die Haushaltshilfe

Der Spagat zwischen Beruf, Familie und Haushalt ist in der heutigen Zeit gewaltig. Wäre es dann nicht schön eine Entlastung im Haushalt zu bekommen und dadurch mehr Zeit für die Familie zu haben? Es gibt viele Menschen, die auf der Suche nach Arbeit sind und ihre Dienste als Haushaltshilfe in privaten Haushalten anbieten. Allerdings gibt es bei der Beschäftigung einer Haushaltshilfe auch einige wichtige Dinge zu beachten. Wussten sie eigentlich, dass Ihre persönliche „ Perle“ Ihre Angestellte ist? Sie sind ihr Arbeitgeber und müssen auch anteilige Versicherungsbeiträge und ähnliche Staatsabgaben leisten. Meistens liegt aber das Einkommen der Haushaltshilfen unter 400 € und zählen somit als geringfügig beschäftigt. Es gibt also seitens des Staates noch einige die sich gemeinsam mit Ihnen über Ihre Hilfe im Haushalt „freuen“ möchten und die Hände aufhalten.

„Von mir bekommt der Staat nix!“ – sagen sich sicher viele, aber man sollte sich auch der Konsequenzen bei der Aufdeckung der Schwarzarbeit bewusst sein. Ein Bußgeld und die bis dahin aufgelaufenen Sozialabgaben sind rückwirkend zu entrichten. Wenn man den legalen Weg geht, so wird man am Ende des Jahres sogar vom Fiskus dafür „belohnt“. Man kann bei der jährlichen Einkommensteuer einen Steuerbonus beantragen. Die Ermäßigung liegt bei 10% der gesamten Aufwendungen, sprich Lohn- und Nebenkosten, maximal aber 500€ im Jahr. Das sind fast 42€ im Monat und bei einem Stundenlohn von 10€ sind das 4 Stunden vom Staat bezahlter Hausputz pro Monat. Also auch nicht zu verachten!

Und noch ein wichtiger Tipp zum Schluss – jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe beantragen, deren Kosten von der Kasse übernommen werden. Antragsberechtigt sind die Mitglieder, die wegen Krankenhaus- oder Kuraufenthalt, Schwangerschaft und Entbindung nicht imstande sind, den Haushalt weiterzuführen. Auch Alleinerziehende und "Hausmänner" haben einen Anspruch darauf. Nähere Informationen hierzu erteilt im Bedarfsfall die zuständige Krankenkasse. Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf diese gesetzliche Leistung. Die Krankenkasse genehmigt zwar die Haushaltshilfe, aber nicht jede Kasse besorgt diese auch. Sie können sich privat eine Haushaltshilfe organisieren und die Kasse übernimmt die Kosten, die Sie aber nie in bar ausgezahlt bekommen!

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*