Ein Testament erstellen: So wird es richtig gemacht

Wer ein nennenswertes Vermögen besitzt und gedenkt bei der Verteilung dieses Vermögens von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen, muss in der Regel ein Testament anfertigen. Bei der Erstellung eines Testaments müssen eine Reihe von Regeln beachtet werden, um die Gültigkeit des Testaments nicht zu gefährden.

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen eigenhändigen Testamenten, die handschriftlich verfasst werden und öffentlichen Testamenten, die man mit Hilfe eines Notars erstellen lässt. Worauf man beim „Testament erstellen“ achten muss und welche Möglichkeiten es gibt ein Testament zu widerrufen oder zu ändern, beschreibt das folgende Tutorial zum Thema „Testament erstellen“.

Testament erstellen: So wirds gemacht!

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Wer kann ein Testament anfertigen?

Für die Erstellung eines Testaments muss man volljährig sowie voll geschäftsfähig sein. Das bedeutet, dass Menschen mit Geistes- oder Bewusstseinsstörung kein Testament erstellen können. Mit Einschränkungen können auch Minderjährige ab 16 Jahren ein Testament erstellen. In diesen Fällen muss aber zwingend ein öffentliches Testament durch einen Notar erstellt werden. Privatschriftliche Testamente sind nicht möglich.

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Vorschriften bzgl. der Form eines Testaments

Nur wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Formvorschriften eingehalten werden, ist das selbsterstellte Testament rechtsgültig. Eigenhändige Testamente müssen vollständig handschriftlich verfasst und unterschrieben werden. Darüber hinaus muss der Ort der Erstellung und das Datum angegeben werden. Die Unterschrift selbst muss sich zwingend unterhalb des Testamentstextes befinden. Spätere Ergänzungen müssen als Ergänzungen kenntlich gemacht und nochmals eigenhändig unterschrieben werden. Privatschriftliche Testamente können zu Hause oder beim Amtsgericht aufbewahrt werden. Öffentliche Testamente werden dagegen durch den Notor erstellt und von Ihnen unterschrieben. Der Notar verwahrt für Sie dieses wichtige Dokument.

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Widerruf/Änderung des Testaments

Natürlich lässt sich ein bereits bestehendes Testament ändern, ergänzen oder gänzlich wiederrufen. Soll das Testament geändert werden, wird in der Regel ein neues Testament erstellt, aus dem durch das hinzugefügte Datum hervorgeht, welches Testament in der jüngeren Vergangenheit erstellt wurde. Darüber hinaus empfiehlt es sich das alte Testament zu widerrufen. Der Widerruf kann durch die Erstellung eines Widerrufstestamentes erfolgen. Dabei wird der Widerruf in einem neu erstellten Testament erklärt. Auch durch die Vernichtung eines Testamentes kann ein Widerruf erfolgen. Sobald der letzte Wille nicht mehr physisch vorhanden ist, können auch keine Rechtsfolgen daraus abgeleitet werden. Einzelne Passagen können auch durch „Durchstreichen“ unkenntlich bzw. unwirksam gemacht werden. Werden öffentliche Dokumente aus der Verwahrung zurückgerufen, gelten diese ab diesem Zeitpunkt als wiederrufen. Die Rücknahme des Testamentes ist jederzeit, aber nur durch den Erblasser persönlich, möglich.

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