Ganz so schlimm ist es in Deutschland zwar nicht, dennoch sollte die Option Ehevertrag durchaus in einigen Fällen überdacht werden. Schon allein wegen der hohen Scheidungsquote.
Zugewinngemeinschaft
In der Regel ist man nach der Eheschließung im sogenannten Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wer heiratet verliert nicht den Anspruch auf sein Eigentum und ist nicht automatisch für die Schulden des anderen verantwortlich. Das ist bei einer Gütergemeinschaft unter Umständen so, von der in der Regel abgeraten wird. Nimmt man gemeinsam Schulden auf, ist man auch gemeinsam dafür verantwortlich.
Alles auf einmal alleine ausgeben, darf man allerdings nicht. Im Falle einer Scheidung wird das Geld aus der Ehe aufgeteilt. Steckt das Geld in einem Unternehmen, muss das Unternehmen oft aufgelöst werden. Dann ist eine Gütertrennung meist sinnvoller.
Gütertrennung: Dein, Meins, Halbe/Halbe
Im Falle einer Scheidung sind die ursprünglichen Vermögensverhältnisse geklärt. Sollten zwei vermögende Partner zusammenfinden, wie es inbesondere bei Singles ab 40 der Fall ist, kann diese Art des Ehevertrages von Vorteil sein. Allerdings sollte man beachten, dass falls ein Ehepartner verstirbt, auch dann die Gütertrennung greifen kann. Vor Abschluss eines solchen Vertrages sollte man sich unbedingt von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Ein Ehevertrag kann sinnvoll sein muss aber nicht, da der rechtliche Rahmen in Deutschland eine reine Ausgleichszahlung vorsieht reicht für Otto-Normalverbraucher meist die gesetzliche Regelung.
Unterhalt und Versorgungsausgleich
Sollte man an der gesetzlichen Regelung beim unterhalt rütteln wollen, sollte man einen Rechtsanwalt aufsuchen. Selbst wenn man kurz verheiratet ist, kann man Unterhalt einfordern. Die Höhe des Unterhalts kommt auf die Zahlungsmöglichkeiten des jeweiligen Partners und die bisherige Lebensweise in der Ehegemeinschaft.
Auch Renten werden bei Scheidungen relevant. Hat man mehr Rentenansprüche als sein Partner angehäuft, lässt sich aber scheiden, so werden diese bei der Scheidung verglichen, zusammengerechnet und halbiert. Sollte man noch vor dem Rentenalter geschiedenen werden, z.B. 1980, muss man bei Rentenbezug z.B. 2010 einen Teil seiner Rente abtreten, wenn die eigenen Rentenansprüche höher sind, als die des anderen. Änderungen in dieser Regelung müssen von einem Gericht entschieden werden.
Sollten alle Punkte geregelt sein, sucht man zusammen einen Notar auf, ohne die Beglaubigung eines Notars wird der Ehevertrag als nichtig angesehen, das hätte vielleicht auch Steven Spielberg gerne vorher gewusst, als seine Frau eine Serviette vor Gericht anfechten konnte.
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