… oder auch nicht.
Was wieder mal beweist, dass die Standardanwort der Juristen (‚Das kommt darauf an…‘) doch in etwa 120% aller Fälle ihre Berechtigung hat.
… oder auch nicht.
Was wieder mal beweist, dass die Standardanwort der Juristen (‚Das kommt darauf an…‘) doch in etwa 120% aller Fälle ihre Berechtigung hat.