Die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Der Sinn der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft
Es wird ein Teil der Krankenversicherungsbeiträge in eine sogenannte Vorsorgekasse überführt. Diese Versicherungspflicht gilt für Selbständige, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind.

Beitrag und Leistung in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft

Bei dieser Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, müssen Selbständige 1,53 Prozent der Beitragsgrundlage, für die Krankenversicherung als monatlichen Beitrag als Vorsorgebeitrag bezahlen. Diese Zahlungen, sind bindend für die gesamte Laufzeit der Pensionsversicherung. Die Wahl einer Pensionskasse bleibt dem Versicherten selbst überlassen. Er muss allerdings binnen 6 Monaten nach Beginn der Beitragspflicht, diese benennen.

Leistungsanspruch aus Sozialversicherung

Der Leistungsanspruch aus dieser Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft besteht, wenn mindestens 3 Jahre Beiträge geleistet wurden und die Gewerbeberechtigung seit nunmehr mindestens 2 Jahren nicht mehr besteht. Bei Erreichen der gesetzlichen Pension tritt der Leistungsanspruch sofort in Kraft. Die Leistungshöhe aus dieser neuen Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft, hängt natürlich auch von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab. Die Leistung kann als Einmalbetrag, oder bei Umschichtung in eine andere Pensionskasse auch als monatliche Rente ausbezahlt werden.

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