Die Leistungen der Rentenversicherung beschränken sich nicht nur auf die klassische Rente wegen Alters. Auch wenn die meisten bei dem Versicherungsträger und seinen Leistungen an die Rente ab 65 oder 67 denken, sind auch die Renten wegen Erwerbsminderung und die Hinterbliebenenrente im Umfang enthalten. Auch für die Krankenversicherung für Rentner, die Grundsicherung bei Altersarmut und die medizinische Rehabilitation sind die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung zuständig.
Leistungen der Rentenversicherung auf Antrag
Die meisten Berufstätigen unterliegen der Versicherungspflicht für die gesetzliche Renternversicherung. Durch die gezahlten Beiträge werden die Leistungen bezahlt und der Anspruch auf eigenen Erhalt im Versicherungsfall gesichert. Ob nun bei der Altersrente, der Erwerbsminderungsrente, Erziehungsrenten, Hinterbliebenenrenten beziehungsweise Witwenrenten (oder bis zum Jahr 2000 auch bei der Berufsunfähigkeitsrente und der Erwerbsunfähigkeitsrente) muss zunächst ein Antrag gestellt werden, wenn man die Leistungen in Anspruch nehmen will.
Bei den verschiedenen Rentenarten gelten auch unterschiedliche Berechnungsgrundlagen, angerechnete Zeiten und Sätze. Während diese Voraussetzungen erbracht werden müssen, um die Leistungen der Rentenversicherung zu nutzen, ist die Berechnung selbst oftmals für Versicherungsnehmer kaum überschaubar. In den meisten Fällen hilft hier die Deutsche Rentenversicherung.
Private Rentenversicherung als Zusatzversicherung
Eine private Rentenversicherung hat allerdings nichts mit den regulären Leistungen zu tun. Diese Zusatzversicherung wird, wie der Name schon sagt, privat abgeschlossen und nach der Einzahlungszeit und nach den vorher vereinbarten Konditionen ausgezahlt. Für jene Arbeitnehmer, die nicht der Versicherungspflicht unterstehen ist sie die einzige, für alle anderen eine zusätzliche Möglichkeit der Altersabsicherung.
Weitere Leistungen der Rentenversicherung, neben der Berechnung und Verwaltung der Rentenarten, sind vor allem in den beratenden Tätigkeiten zu finden. Auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung werden so noch viele weitere Themen – von der Riester Rente bis zur Rentensteuer – geklärt.