Die besten Tipps bei der Wohnungssuche: So sind Sie erfolgreich
in Damenmode
August 1, 2011
Es gab Zeiten, da hat man als Wohnungssuchender die Zeitung aufgeschlagen, sich eine Wohnung ausgesucht, die Telefonnummer gewählt und in den meisten Fällen konnte man dann kurze Zeit später die neue Wohnung beziehen. Heute sieht das leider anders aus.
Zwar gibt es Regionen, wo sich die Sucher einfacher gestaltet, aber in der Regel, besonders in den westlichen Großstädten, hat sich die Wohnsituation grundlegend geändert. Dadurch dass immer mehr Menschen in die Stadt wollen, junge Leute früher aus dem Elternhaus ausziehen und es auch viel mehr Singlehaushalte als noch vor ein paar Jahren gibt, ist akzeptabler Wohnraum eher rar.
Wenn dann noch andere Kriterien dazukommen wie mehr als zwei Kinder, Haustiere oder ein geringes Einkommen, sieht die Erfolgsaussicht noch um einiges düsterer aus.
Findet man dann mal eine Wohnung, die den Ansprüchen gerecht wird und die dann auch noch halbwegs bezahlbar ist, hat man mit Sicherheit aberdutzende von Mitbewerbern. Um trotzdem noch eine Chance auf dem Wohnungsmarkt zu haben, sollte man einige Tipps beachten.
Wohnungssuche: So sind Sie erfolgreich!
1
Rechtzeitig beginnen
Schieben Sie die Wohnungssuche nicht auf die lange Bank. Wenn Sie wissen, dass ein Umzug ansteht, auch wenn es (noch) nicht so dringend mit der neuen Wohnung ist, fangen Sie schon mal an zu suchen. Sind Sie dann später unter Zeitdruck, müssen Sie eventuell mit mehr Einschränkungen rechnen.
2
Der frühe Vogel…
Sehen Sie zu, dass Sie möglichst früh die Zeitung schon nach Wohnungsanzeigen durchstöbern können. Am besten natürlich schon am Vorabend.
3
Genossenschaften
Tragen Sie sich in die Wartelisten der Wohnungsgenossenschaften ein. Denken Sie daran die Eintragungen regelmäßig zu erneuern und gegebenenfalls zu aktualisieren.
4
Wohnungssuche via Internet
Auch das Internet bietet viele Möglichkeiten der Wohnungssuche. Es gibt eine Menge Portale, die nur auf Immobilien spezialisiert sind. Ganz besonders wenn man einigermaßen flexibel ist was den zukünftigen Wohnort angeht, kann man per Internet viel schneller eine große Fläche abgrasen.
Zudem hat man hier noch den Vorteil, dass man durch die Eingabe verschiedener Angaben und Kriterien die Suche stark eingrenzen kann, so dass von Anfang an nur passende Ergebnisse angezeigt werden.
5
Nicht nur passiv, sondern auch aktiv auf Wohnungssuche gehen
Schalten Sie selber Anzeigen in der Zeitung oder im Internet.
Verteilen Sie Flugblätter in der von Ihnen bevorzugten Wohngegend und lassen Sie auch in Ihrem Umfeld jeden wissen, dass Sie auf Wohnungssuche sind. Auch eine Belohnung auszusetzen kann nicht schaden.
6
Makler beauftragen
In Großstädten in denen akuter Wohnungsmangel herrscht, wenn Zeitdruck mit im Spiel ist oder man selber einfach wenig Zeit hat, ist es doch ratsam einen Makler mit der Wohnungssuche zu beauftragen. Beachten Sie, dass Sie die Maklerprovision eventuell von der Steuer absetzen können. Vor allem dann, wenn der Wohnungswechsel berufliche Gründe hat.
7
Realistisch bleiben
Bleiben Sie bei ihren Ansprüchen realistisch. Natürlich können Sie sich freuen, wenn Sie im Herzen von Hamburg eine 4-Zimmer-Wohnung mit Balkon und warm für unter 800 € bekommen, aber voraussetzen sollten Sie das nicht. Überlegen Sie sich vorher gut, was Ihnen wirklich wichtig ist und welche Kompromisse Sie eingehen würden. So bleibt ihnen auch eine Enttäuschung erspart.
8
Der Vermieter: Was darf er, was nicht?
Versuchen Sie beim Vermieter einen möglichst guten Eindruck zu hinterlassen, aber verstellen Sie sich nicht vollkommen. Auch Ihnen ist nicht damit geholfen, wenn der Vermieter ein falsches Bild von Ihnen hat. Es ist sinnvoll, wenn Sie bei der Besichtigung schon alle Unterlagen zusammen haben um Zeit zu sparen. Die Angaben nach dem Familienstand, der Höhe und der Art des Einkommens, der Anzahl der
Kinder und der Haustiere muss wahrheitsgemäß beantwortet werden. Andere Fragen, beispielsweise die nach Herkunft und Religion, ob Sie Ihre Familienplanung schon abgeschlossen haben, wie oft Sie Besuch bekommen oder auch ob Sie vorbestraft sind, darf der Vermieter nicht stellen. Sollte er dies doch tun, brauchen Sie als Mieter nicht bzw. nicht wahrheitsgemäß zu antworten.
2011-08-01