Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: Wie sollte man sich verhalten?

Ein großes Problem der Definition von sexueller Belästigung ist, dass die Grenze zwischen kollegialer Neckerei und Angriff auf die Persönlichkeitsrechte eines Menschen sehr fließend ist. Was der eine als harmlosen Witz empfindet, ist für den anderen bereits eine sexuelle Belästigung. Entscheidend dabei ist wohl das Klima, in dem solche Aktionen stattfinden. So wird man bei einer alkoholisierten Betriebsfeier andere Grenzen setzen müssen als im täglichen Büroalltag.

Sexuelle Belästigung: Sö können Sie sich wehren!

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Das Gespräch suchen

Manche halten Ihr Benehmen für harmlos, sie wissen nicht, was sie bei der betroffenen Person auslösen. Daher ist es im ersten Schritt sehr wichtig, sich ganz klar auszudrücken und dem Gegenüber zu sagen, was man von seinem Verhalten hält. Vor allen Dingen sollte der Andere wissen, dass sich das „Opfer“ als solches fühlt und sich sexuell belästigt fühlt. Sprechen Sie also ganz klar Ihren Kollegen auf die Belästigung an, notieren Sie sich die Situationen, in denen Sie sich in Ihrem Job bedrängt gefühlt haben.

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Der Chef und der Betriebsrat müssen helfen

Wer von einer sexuellen Belästigung betroffen ist, sollte niemals schweigen. Die Hoffnung, dass sich das schon irgendwie geben wird, ist immer der Schritt in die falsche Richtung. Derjenige, der eine sexuelle Belästigung aktiv durchführt, wird sich bei einem Schweigen des Opfers bestätigt fühlen und immer weiter machen. Eine Beschwerde beim Chef bzw. beim Betriebsrat sollte vorgenommen werden und auf Besserung nach der Öffentlichmachung des Problems gehofft werden. Haben sich die gelegentlichen Belästigungen am Arbeitsplatz zu einer ernsthaften Störung des Betriebsklimas ausgeweitet, können weder der Chef noch der Betriebsrat helfen, dann muss das Opfer aktiv werden.

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Klagen vor dem Arbeitsgericht

Es bleibt dem Opfer letztendlich nichts anderes übrig, als gegen die sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vor dem Arbeitsgericht zu klagen. Das ist ein schwerer Schritt, denn mit einer solchen Klage wird das Arbeitsklima deutlich belastet. Und das Schwierigste wird es sein, Beweise dafür zu erbringen. Mit bloßen Behauptungen zur sexuellen Belästigung wird man keine Klage gewinnen können. Man benötigt also immer Zeugen, die auch noch bereit sind, vor Gericht auszusagen. Das Arbeitsklima kann dadurch natürlich gestrt werden. Aber, wenn man es richtig sieht, war es das auch schon vorher. Es sollte sich daher niemand scheuen, seine Persönlichkeitsrechte durch eine Klage geltend zu machen.

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