Deutsches Scheidungsrecht 2009

Änderung im Scheidungsrecht 2009

Die Korrektur im deutschen Scheidungsrecht war notwendig, um für mehr Gerechtigkeit für beide Partner bei einer Trennung zu sorgen.
Viele Punkte blieben jedoch offen, so mancher hatte mehr erwartet. Geblieben sind die Kosten und der Anwaltszwang. Die Scheidung ohne Anwalt vor einem Notar, wenn alle Eckpunkte zwischen den Partnern einvernehmlich geklärt sind, ist im Gespräch.

War vorher der Tag der Scheidung Stichtag für die Vermögenstrennung, ist im neuen deutschen Scheidungsrecht 2009 der Tag der Einreichung der Scheidung der Stichtag. Damit soll verhindert werden, dass der vermögendere Partner, Vermögensanteile beiseite schafft. Der weniger vermögendere Partner kann in einem Eilverfahren seine Ansprüche anmelden und somit die Veräußerung von Vermögenswerten verhindern.

Scheidungsrecht und Unterhalt

Eine der wichtigsten Änderungen im Scheidungsrecht ist die Änderung im Unterhaltsrecht. Nachehelicher Unterhalt erhält nur noch, wer wegen Pflege und Betreuung eines Kindes zu Hause bleiben muss. Der Zeitraum ist begrenzt, bis das jüngste Kind 3 Jahre alt ist. Damit soll die wirtschaftliche Selbständigkeit des Expartners stärker als bisher gefördert werden.

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