Deutscher Datenschützer will den Datenaustausch zwischen WhatsApp und Facebook untersagen

Hamburgs Landesbeauftragter für Datenschutz Johannes Casper hat Facebook mit sofortiger Wirkung untersagt, Daten von deutschen WhatsApp-Nutzern zu erheben und zu speichern. Zudem müsse das Unternehmen bereits gesicherte und übermittelte Daten löschen. Im August hatte der Chatbetreiber WhatsApp angekündigt, künftig die Telefonnummern seiner Nutzer an die Konzernmutter Facebook weiterzugeben. Rund 35 Millionen deutsche Nutzer sind davon betroffen. Weil diese jedoch nicht um Erlaubnis gefragt wurden, hätte der Internetriese gegen das internationale Datenschutzrecht verstoßen.

Bei der Übernahme von WhatsApp durch den US-Konzern Facebook vor zwei Jahren hätten beide Unternehmen versichert, keine Nutzerdaten miteinander zu teilen. Hierin sieht der Datenschützer Johannes Casper eine zusätzliche Irreführung ihrer Nutzer und eine Verletzung des Datenschutzrechtes: „Es muss ihre jeweilige Entscheidung sein, ob sie einer Verbindung ihres Kontos mit Facebook wünschen“ – so Casper. Casper ist als Datenschützer bundesweit für Facebook zuständig.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatte WhatsApp bereits wegen ihrer Datenweitergabe abgemahnt. Diese Beschwerde wies Facebook jedoch zurück und argumentierte mit seinem europäischen Hauptsitz in Dublin, deren Datenschützer überprüfte und akzeptierte die neuen Richtlinien. Zudem wolle Facebook und WhatsApp mit Johannes Casper in Kontakt treten, um die Missverständnisse aus dem Weg zu räumen und „jegliche Bedenken zu zerstreuen“.

Dieser Wunsch des US-Konzerns scheint jedoch unwahrscheinlich. Casper kritisiert das Unternehmen scharf und weist außerdem darauf hin, dass nicht nur die Daten der WhatsApp- oder Facebook-Nutzer gefährdet seien. Hinzu kämen nämlich auch weitere Daten derer, die in den Adressbüchern der aktiven Nutzer vorhanden seien, ohne dass diese etwas mit Facebook und WhatsApp zu tun hätten.

Der Rechtsstreit könnte bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen. Die Datenschutzbehörde teilte hierzu mit: „Wir hätten eine derartige Anordnung nicht erlassen, wenn nicht unserer Auffassung nach eine hohe Wahrscheinlichkeit bestehen würde, dass ein Rechtsstreit zu unseren Gunsten ausgeht“.

Unsicher bleibt jedoch, ob Johannes Casper als deutscher Datenschutzbeauftragter gegen die in Irland ansässige Facebook-Tochter vorgehen darf. Ein vermutlich langer Rechtsstreit wird es letztendlich entscheiden.

Foto: Thinkstockphotos, iStock, 479573095, merznatalia

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