Bei der Festsetzung eines Testaments ist es sinnvoll, einen Testamentsvollstrecker zu bestimmen. Im Folgenden erfahren Sie genau nach welchem Auswahlkriterium der Testamentsvollstrecker bestimmt werden sollte und welche wichtige Funktion diese Person im Rahmen der Nachlassverwaltung erfüllen muss.
Der Testamentsvollstrecker – Die richtige Wahl treffen
Die Auswahl der Person zur Verwaltung des Nachlasses sollte wohlüberlegt sein. Zunächst sollten Sie eine Person bestimmen zu der Sie absolutes Vertrauen haben. Darüber hinaus kann es z.B. für die Verwaltung größerer Vermögen sinnvoll sein, einen besonders sachkundigen oder eventuell sogar mehrere Testamentsvollstrecker zu bestellen. Schlussendlich ist diese verantwortungsvolle Aufgabe sehr zeitintensiv – die von Ihnen bestellte Person sollte also auch über ein ausreichendes Zeitbudget zur Wahrnehmung seiner Funktion verfügen.
Die Aufgaben des Testamentsvollstreckers
Haben Sie eine vertrauensvolle Person mit ausreichender Sachkunde bestellt, so muss diese im Fall der Fälle zahlreiche Aufgaben in Ihrem gewünschten Sinne erfüllen. Zunächst muss die Rechtmäßigkeit der Verfügungen des Erblassers geprüft, sowie Vermächtnisse und Auflagen berücksichtigt werden.
Im zweiten Schritt der Testamentsvollstreckung nimmt der Verwalter den Nachlass zur Erfüllung seiner Aufgaben in Besitz und verwaltet diesen; diese Tätigkeit kann teilweise auch auf eine bestimmte Dauer festgelegt sein. Darüber hinaus ist er verpflichtet, den Nachlass abzuwickeln. Zu seinen Aufgaben gehören im Einzelnen:
- die Verteilung des Nachlasses
- Nachlassinventar erstellen
- Auflagen und Vermächtnisse beachten
- offene Forderungen eintreiben und Schulden regulieren
Auch wenn die von Ihnen benannte Person über weitreichende Befugnisse verfügt, so kann der Erblasser doch in seinem Interesse Grenzen setzen, wenn z. B. nur bestimmte Aufgaben übertragen werden sollen. Alles in allem muss sich die von Ihnen bestimmte Person an strenge gesetzliche Vorgaben halten, um ihre Funktion ordnungsgemäß auszuüben. Dazu gehören:
- Einhaltung von Gewissenhaftigkeit und Sorgfalt
- Werte müssen geschützt, gepflegt und erhalten werden
- Erbschaftssteuererklärung abgeben
- Verluste nach Möglichkeit vermeiden oder abwenden
Wenn Sie eine solche Person kennen oder finden, haben Sie alle notwendigen Vorkehrungen für die Abwicklung Ihres Nachlasses getroffen und können sich beruhigt wieder anderen Themen zuwenden.