Das Wahlsystem in Deutschland: So funktionieren unsere Wahlen

Das Wahlsystem in Deutschland unterscheidet zwischen Bundestagswahlen, Landtagswahlen, Kommunalwahlen und Europawahlen. Auf dem Wahlzettel findet der Wähler eine Liste verschiedener Kandidaten und Parteien, die er mit der sogenannten Erst- und Zweitstimme wählen kann. Doch wie setzen sich aus den unglaublich vielen Stimmen Regierungen zusammen?

So einfach ist das Wahlsystem in Deutschland

Deutschland ist in 299 Wahlkreise unterteilt. Für jeden Wahlkreis gibt es mehrere Kandidaten, die meist Mitglieder von Parteien sind. Diese machen über Plakate und Veranstaltungen Werbung für sich. Wer die meisten Erststimmen erhält, zieht ins Parlament ein. Da dies unabhängig von der Parteizugehörigkeit geschieht und immer der mit den meisten Stimmen gewählt wird, nennt man es Mehrheitswahlrecht. Die Zweitstimme regelt die Sitze, welche die Parteien im Parlament bekommen und selbst besetzen dürfen. Wer beispielsweise 15% der Stimmen erhält, erhält auch 15% der verfügbaren Sitze im Parlament. Dies nennt man Verhältniswahlrecht. Diese verschiedenen Teile unseres Wahlsystems nennen wir zusammengenommen personalisiertes Verhältniswahlrecht, da mit der Erststimme stets eine konkrete Person bestimmt wird.

Allerdings scheiden Parteien aus, wenn sie weniger als 5% der Stimmen erhalten, diese Regelung nennt sich Fünf-Prozent-Hürde. Der Grund liegt in der Vergangenheit: Als sich die Weimarer Republik dem Ende zuneigte, zersplitterten sich viele Parteien, u.a. KPD und SPD in unzählige kleine Parteien, die politisch weitgehend bedeutungslos waren, aber dennoch im Parlament saßen. Dadurch lähmte sich der gesamte Regierungsapparat selbst, da im Parlament nur noch gestritten wurde und man sich nicht um die wirklich wichtigen Probleme kümmern konnte. Der Ruf nach einem „starken Mann“ wurde dadurch immer lauter. Das Ende kennen wir.

Im Wahlsystem in Deutschland umstritten: Überhangmandate

Erhält eine Partei mehr Direktmandate über die Erststimme, als sie durch die Zweitstimme Sitze bekäme, so erhält sie die Differenz als zusätzliche Sitze. Dies ist politisch nicht unumstritten, eine Lösung gibt es bislang jedoch nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat unlängst eine Wahlrechtsreform vor der nächsten Bundestagswahl verlangt, wir werden sehen wir diese ausfällt. Wahlen sind in Deutschland also einfach zu verstehen. Man wählt seine Repräsentanten, die wiederum durch ihre Parteien letztendliche Regierungen bilden.

Wer darf gewählt werden?

Grundsätzlich darf jeder gewählt werden, der auch wählen darf, also 18 Jahre alt, ein Sitz im entsprechenden Wahlkreis bzw. einen Wohnsitz in Deutschland. Abweichende Regelungen gibt es für Bürgermeisterämter oder das Amt des Bundespräsidenten – am letzterer wird ja ohnehin nicht vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewählt.

Schreiben Sie Ihre Meinung

Ihre Email-Adresse wird Mehrere Felder wurden markiert *

*