Das Autofahren im Winter ist mit einigen Unannehmlichkeiten verbunden. Franz Eiber, KFZ-Experte bei A.T.U weiß, welche Sonderregeln und -bußgeldverordnungen für den Straßenverkehr in der kalten Jahreszeit gelten.
„Wer bei Glatteis oder Schnee mit dem Auto unterwegs ist, muss über eine entsprechende wintertaugliche Bereifung verfügen“, erläutert Franz Eiber. „Fahrer, die bei diesem Wetter mit Sommerreifen erwischt werden, kassieren einen Punkt in Flensburg und zahlen Bußgelder zwischen 60 und 120 Euro.“ Sollte ein solches Fahrzeug verunfallen, kann es zu Schwierigkeiten mit der Kasko-Versicherung kommen. Schlimmstenfalls muss der Fahrzeugführer sogar dann eine Mithaftung übernehmen, selbst wenn er den Unfall gar nicht verursacht hat.
Fliegende Eisschollen vom Lkw-Dach
Wer haftet, wenn Eisplatten vom Dach eines Lkw oder Transporters rutschen und die nachfolgenden Fahrzeuge in Mitleidenschaft bringen? Selbstverständlich der Fahrer! Er hat sein Fahrzeug vor Fahrtantritt in einen ordnungsgemäßen Zustand zu bringen, also die weiße Pracht also zu entfernen. Pkw-Fahrer müssen genauso sicherstellen, dass Schnee und Eis nicht während der Fahrt vom Dach rutschen und so andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder die eigene Sicht beeinträchtigen. Das Bußgeld für ein schneebedecktes Autodach liegt bei 25 Euro.
Ein Bullauge reicht beim Autofahren im Winter nicht
Bei vereisten Scheiben ist es nicht ausreichend, einfach nur ein „Guckloch“ frei zu kratzen. Wer so herumfährt, wird mit zehn Euro Bußgeld zur Kasse gebeten. Immerhin verlangt die Straßenverkehrsordnung eine ungehinderte Sicht. Aufgrund dessen hat der Fahrer seine Autoscheiben vor dem Start komplett von Schnee und Eis zu befreien. Unzulässig ist es ferner, den Motor im Stand laufen zu lassen, um so mithilfe der Heizung das Eis anzutauen und es anschließend leichter entfernen zu können. Wer es dennoch tut, riskiert ebenso zehn Euro Bußgeld wegen überflüssiger Lärmbelästigung und Umweltbelastung. Weitere fünf Euro wandern ins Staatssäckl, wenn beim Autofahren im Winter die Nummernschilder nicht freigelegt wurden.
Zugeschneite Verkehrszeichen sind kein Freibrief
Verschneite Verkehrsschilder beim Autofahren im Winter sind kein Freibrief für regelunkonformes Verhalten. Vorfahrts- und Stoppzeichen verlieren auch im Schneemantel ihre Gültigkeit nicht, da sie anhand ihrer Form stets unmissverständlich zu erkennen sind. Bei Parkverbotsschildern muss der Autofahrer im Zweifelsfall aussteigen und sich das Schild genau ansehen. Auch beim Tempolimit können sich Ortskundige nicht mit einem zugeschneiten Verkehrszeichen aus der Affäre zu ziehen. Hier wird vermutet, die örtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen sehr wohl zu kennen. Für Ortsunkundige trifft das nicht unbedingt zu. Rasen ist aber dennoch tabu, die Geschwindigkeit muss selbstverständlich auch beim Autofahren im Winter auf die Straßen- und Sichtverhältnissen abgestimmt werden.
Hohe Bußgelder bei erhöhtem Risiko
Bei dichtem Schnee mit Sichtweiten von weniger als 50 Meter belaufen sich die Bußgelder für zu schnelles Fahren auf minimal 80 Euro. Tempoüberschreitungen von über 70 km/h schlagen dann schließlich außerorts mit 600 Euro und innerorts mit 680 Euro zu Buche. Darüber hinaus winken zwei Punkte in Flensburg und ein Fahrverbot. Grundsätzlich gilt: Ist die Sicht durch den Schneefall stark beschränkt, ist auch bei Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht zu fahren. Zuwiderhandlungen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft kosten 25 bis 35 Euro und außerhalb 60 bis 90 Euro, und bringen einen Punkt in Flensburg.
Bild: ©A.T.U Auto-Teile-Unger GmbH & Co. KG
Super interessant zu lesen, Ich bin noch nie bei Schnee gefahren, da ich die Meiste Zeit meines Lebens in Ländern verbracht habe, jetzt wohne ich in Berlin, wo ein Auto total unnötig ist. Ab wann ist Winterreifen Pflicht in Deutschland? Ist es jählich immer unterschiedlich?
LG aus Berlin
M
Ja im Winter ist schon Vorsicht auf der Straße angesagt, gerade wenn es eisig und kalt ist.Ich habe mir gerade ein Kennzeichen hier machen lassen.
https://www.kennzeichen-direkt.de/
Um sicher unterwegs zu sein.