Die Bundesregierung stuft fast 40 Länder als Corona-Hochrisikogebiete ein. Wer aus einem solchen Land einreist und keine vollständige Impfung oder Genesung nachweisen kann, muss zehn Tage in Quarantäne. Nach fünf Tagen können sich betroffene Einreisende in der Regel mit einem negativen Test von der Maßnahme befreien.
Reisewarnungen des Auswärtigen Amts
Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) am Freitag mitteilte, werden ab Sonntag fast weitere 40 Länder zum Teil oder ganz als Hochrisikogebiete eingestuft. Wird ein Land oder ein Gebiet als solches klassifiziert, hat das eine Reisewarnung des Auswärtigen Amts für touristische Reisen zur Folge. Die Warnung stellt kein Reiseverbot dar, sondern erleichtert Touristen die kostenlose Stornierung einer Reisebuchung.
Als Hochrisikogebiete gelten Länder, in denen ein besonders hohes Ansteckungsrisiko vorherrscht. Neben den aktuellen Infektionszahlen dienen die Ausbreitung des Coronavirus, die Auslastung des jeweiligen Gesundheitssystems und fehlende Daten über die Infektionslage zur Beurteilung des betroffenen Landes oder der betroffenen Region.
Insgesamt über 100 Länder auf der Risikoliste
Zu den neuen Hochrisikogebieten gehören unter anderem Argentinien, Australien, Dubai, Israel, Kenia, Luxemburg sowie Schweden. Damit erhöht sich die Gesamtzahl auf über 100 Länder weltweit, was etwa jedes zweite Land de facto zu einem Hochrisikogebiet macht.
Weiterhin gelten folgende Länder, Gebiete und Regionen ab Sonntag als Hochrisikogebiete:
- Angola
- Aruba
- Bahamas
- Bahrain
- Belize
- Bolivien
- Cabo Verde
- Curaçao
- Demokratische Republik Kongo
- Elfenbeinküste
- Estland
- Fidschi
- Französisch-Guayana
- Guadeloupe
- Gabun
- Ghana
- Guinea
- Island
- Jamaika
- Katar
- Kenia
- Komoren
- Kuwait
- Mali
- Mauretanien
- Martinique
- Mayotte
- Nigeria
- Panama
- Ruanda
- Saint-Martin
- Saint Barthélemy
- Sambia
- Sierra Leone
- Südsudan
- Togo
- Uganda
- Uruguay
Von den an Deutschland angrenzenden Staaten ist ab Sonntag nur Österreich noch nicht auf der Liste, und lediglich die Ukraine konnte zwischenzeitlich ihren Status als Hochrisikogebiet abgeben.
Generelle Nachweispflicht für Einreisende
Für Deutschland gilt seit dem 23. Dezember 2021 eine generelle Nachweispflicht. Personen ab sechs Jahren müssen bei der Einreise grundsätzlich über ein negatives Testergebnis, einen Genesenen- oder einen Impfnachweis verfügen. Für Pendler gibt es Sonderregelungen.
Die Nachweispflicht gilt unabhängig davon, ob der vorige Aufenthalt in einem Hochrisiko- oder einem Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Wer aus einem Virusvarianten- oder Hochrisikogebiet einreist, muss seine Einreise digital anmelden und die daraufhin erhaltene Bestätigung bei der Einreise bei sich führen.
Danach müssen sich die Reisenden gemäß der Quarantänepflicht direkt nach der Ankunft zehn Tage lang in häusliche Quarantäne begeben.
Die Quarantäne kann durch eine negative Testung auf Covid nach frühestens fünf Tagen beendet werden. Wird aus einem Virusvariantengebiet eingereist, beträgt die Dauer der Quarantäne 14 Tage. In diesem Fall ist eine Freitestung nicht möglich (Stand: 07.01.2022).
Bildnachweis: Pixabay, 6012613, viarami