Von Augsburg bis nach Cloppenburg – Corona-Hotspots überall: Die Politik hat auf die steigenden Fallzahlen reagiert und einen Teil-Lockdown ab dem 2. November beschlossen, um die zweite Welle der Pandemie wieder einzudämmen. Die wichtigsten Regelungen gibt es hier im Überblick.
Das Ziel: So wenig Kontakte wie möglich
Grundsätzlich gilt: Es dürfen sich nur noch Angehörige zweier Hausstände in der Öffentlichkeit zusammen aufhalten, bis zu einer Anzahl von zehn Personen. Das haben Bund und Länder beschlossen. Zusammenkünfte und Feiern in Wohnungen und privaten Einrichtungen sind laut Bund-Länder-Beschluss ab sofort „inakzeptabel“. Die Regelung gilt pro Zusammentreffen – es müssen sich demzufolge im November nicht immer dieselben zehn Personen treffen, um sich regelkonform zu verhalten.
Dabei gibt es auf Länderebene viele zusätzliche Einschränkungen oder Lockerungen: So wird beispielsweise in Bayern die Zwei-Haushalts-Regel ausdrücklich auch auf die privaten Räumlichkeiten ausgeweitet.
Strikte Einschränkungen in der Gastronomie, im Freizeitbereich und im Dienstleistungssektor
Gastronomen treffen die aktuellen Corona-Regelungen erneut besonders hart: Bars, Clubs, Diskotheken und Kneipen bleiben im ganzen Land geschlossen. Dasselbe gilt für Bordelle, Freizeitparks, Kinos, Konzert- und Opernhäuser, Messen, Saunen, Spielhallen und -banken, Tanzschulen und Wettannahmestellen.
Kurzum: Alle Unterhaltungsveranstaltungen sind untersagt. Im Gastrobereich sind nur noch Lieferdienste sowie Essen zum Mitnehmen erlaubt, Kantinen bleiben aber weiterhin geöffnet.
Auch der Dienstleistungsbereich ist vom aktuellen Lockdown stark betroffen: Generell müssen Kosmetik- und Tattoo-Studios dichtmachen, wichtige medizinische Behandlungen beim Physiotherapeuten sind davon nicht betroffen. Friseursalons bleiben im Gegensatz zum Frühjahr geöffnet. Ausnahmen auf Länderebene gibt es allerdings auch hier: So dürfen in Thüringen Nagel- und Kosmetikstudios unter Einhaltung der Hygienebedingungen geöffnet bleiben, in Sachsen-Anhalt gilt für Sonnenstudios dieselbe Sonderregelung.
Home Office wird empfohlen, Supermärkte bleiben geöffnet
Generell wird empfohlen, zu Hause zu arbeiten – in allen Bereichen, in denen das möglich ist. Der Einzelhandel und die Supermärkte bleiben geöffnet. Allerdings: Es gibt wieder Einschränkungen in Bezug auf die Größe des Ladengeschäfts. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde erlaubt.
Dazu gelten die obligatorischen Regeln: Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen. Kommt es an bestimmten Orten zu Corona-Ausbrüchen, können die Behörden die Regeln einschränken.
Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen sind weiterhin erlaubt
Im Gegensatz zum Frühjahr bleibt der Besuch in Altenheimen und Krankenhäusern unter Einhaltung der Schutz- und Hygieneregeln erlaubt – Bund und Länder wollen so vermeiden, dass es zu einer erneuten sozialen Isolation von Alten und Kranken kommt. Es sollen schnellstmöglich Corona-Schnelltests für Besucher, Bewohner, Patienten und Personal bereitgestellt werden, um die Besuche zu ermöglichen. Bis dahin können die Regelungen in den verschiedenen Einrichtungen variieren.
Inlandstourismus ist untersagt
Auch die Hotellerie gehört wieder zu den leidtragenden Branchen: Im November sind touristische Übernachtungen deutschlandweit verboten. Private Reisen, Tagesausflüge oder Verwandtenbesuche sind zu vermeiden. Ausnahmen bilden ausschließlich dringend erforderliche Trips, etwa wichtige Dienstreisen.
Wer bereits angereist ist, muss sein Urlaubs-Bundesland schnellstmöglich Richtung Heimat verlassen. Dafür gelten in den einzelnen Ländern verschiedene Fristen: So müssen in Bayern Touristen spätestens am 2. November das Land verlassen haben, in Mecklenburg-Vorpommern haben sie dazu bis zum 5. November Zeit.
Bildnachweis: Pixabay, 5213624, Alexandra Koch
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