Eine Checkliste für Freiberufler kann ein unablässiges Werkzeug sein, um in der neuen Selbständigkeit nicht unterzugehen. Besonders bei einer Existenzgründung wird man mit vielen neuen Begriffen konfrontiert, mit Aufgaben und Pflichten, die man aus dem Angestelltenverhältnis so nicht kennt.
Diese haben dann auch selten etwas mit der eigentlichen Tätigkeit zu tun, müssen aber sehr wohl beachtet werden, wenn man selbständig Geld verdienen will. Daneben wird man auch sehr bald feststellen, dass ein Tag, an dem man nicht arbeitet, auch ein Tag ist, an dem man nicht bezahlt wird. Hierzu gesellen sich bislang unbekannte Situationen mit Kunden und Auftraggebern, die ebenfalls gemeistert werden wollen. Eine Checkliste für Freiberufler ist also hilfreich, um zumindest den Verwaltungsakt ohne Schwierigkeiten stemmen zu können.
Checkliste für Freiberufler: Darauf müssen Sie achten
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Eignung zur Selbständigkeit
Eine Checkliste für Freiberufler bedeutet auch immer, sich damit auseinander setzen zu müssen, ob man hierfür auch geschaffen ist.
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Auftraggeber
Vorgesetzte werden bei Freiberuflern von Auftraggebern abgelöst. Und diese können um einiges härter, wählerischer und konsequenter sein – vor allem wenn es um die Auftragsvergabe und um die Bezahlung geht. Andererseits kann die Zusammenarbeit auch um einiges intensiver und befriedigender sein.
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Honorare
Man kann in der Selbständigkeit nicht mit einem regelmäßigen, monatlichen Gehalt rechnen. Wenn man seine Preise kalkuliert, sollte man dies also beachten und gleichzeitig mit den Vorstellungen des Auftraggebers jonglieren, der selten so viel zahlen möchte, wie die Arbeit vielleicht wert ist.
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Selbstbewusstsein
Zu diesem Punkt gehört auch, dass man selbstbewusst seine eigenen Vorstellungen und Rechte durchsetzt, ohne dabei den Auftrag zu gefährden
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Kontakte
Um beruflich weiterzukommen, muss man neue Kontakte knüpfen und alte ausbauen.
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Existenzgründung
Wenn man nun bereit ist, als Freiberufler zu arbeiten, muss man sich auch mit der Existenzgründung auseinander setzen. Hierzu gibt es etliche Vorschriften und Pflichten.
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Businessplan
Mit einem genauen Businessplan überzeugt man Banken davon, Kredite zu gewähren, Sponsoren und Partner, ins Geschäft einzusteigen und Kunden, der Geschäftsidee zu vertrauen. Der Businessplan sollte auf etwa 30 Seiten auflisten, wie die Idee lautet, wie sie umgesetzt werden soll, wer sich dafür interessieren wird, wie der Wettbewerb aussieht und in welchem Zeitraum was für wie viel Geld umgesetzt werden kann.
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Steuernummer
Wenn man für seine Arbeit Rechnungen ausstellt, benötigt man eine Steuernummer. Diese bekommt man beim zuständigen Finanzamt, nachdem geklärt wurde, ob die Arbeit in den Bereich der Selbständigkeit oder der gewerbetreibenden oder freiberuflichen Tätigkeiten fällt. Die Steuernummer muss auf jeder Rechnung vermerkt werden.
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Gewerbetreibende
Für Gewerbetreibende gibt es Regelungen, die andere Selbständige nicht betreffen. So muss Gewerbesteuer gezahlt und Pflichtmitgliedschaften beantragt werden.
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Zulassung / Anmeldung
Manche Berufsgruppen, die selbständig arbeiten – Architekten, Ärzte, Anwälte etc. – benötigen zur Aufnahme ihrer Tätigkeit eine Zulassung der jeweils zuständigen Stelle, manche müssen sich lediglich anmelden.
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Einkommensteuer
Wer Einkommen erzielt, muss neben der Umsatzsteuererklärung auch seine Einkommensteuererklärung abgeben. Die Formblätter gibt es beim Finanzamt und es lohnt sich, entweder ein Steuererklärungsprogramm zu verwenden oder sich einen Steuerberater zu nehmen.
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Buchführung
Belege, Bilanzen, Kontoauszüge – all dies muss geführt, aufgehoben, gesammelt und nötigenfalls vorgezeigt werden. Damit sie vom Finanzamt anerkannt werden, müssen gerade die Belege sehr genaue Eigenschaften aufweisen.
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Finanzplan
Die Organisation der
Finanzen ist eine dauerhafte, anhaltende Aufgabe. Nicht nur, dass man sich damit Ziele steckt und bereits Erreichtes überschauen kann, die Planung hilft auch bei sowohl dem alltäglichen Umgang mit dem Geld als auch bei den späteren Angaben für das Finanzamt.
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Kleinunternehmer
Als Kleinunternehmer gilt man, wenn man weniger als 17.500 Euro im Jahr einnimmt. In diesem Fall darf man keine Umsatzsteuer von den Kunden verlangen und sie auch nicht auf der Rechnung ausgeben, man selbst kann dann auch nicht die Vorsteuer verrechnen. Diese Regelung muss beantragt werden.
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Weiterführende Links
http://www.foerderland.de/