Bewegung in der Drogenpolitik: Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) spricht sich in einer Stellungname für ein Ende des Cannabis-Verbots und eine Entkriminalisierung der Konsumenten aus.
Seit einigen Jahren wird die Legalisierung von Cannabis im Bundestag diskutiert. Kurios: Der Konsum der Droge ist nicht strafbar. Der Erwerb, Besitz und Verkauf schon. Fest steht, dass der Cannabis-Bedarf in Deutschland groß ist. Nach Angaben des Deutschen Hanfverbands konsumieren mehr als eine Millionen Bürger Cannabis. Zudem steigt die Nachfrage nach medizinischem Marihuana zur Schmerztherapie. Warum ist Cannabis also verboten, Alkohol und Zigaretten aber nicht?
Deutschlands Kriminalbeamte wollen Cannabis-Verbot kippen
Der BDK-Vorsitzende André Schulz äußert in der „Bild“-Zeitung, das Verbot von Cannabis sei „historisch betrachtet willkürlich erfolgt und bis heute weder intelligent noch zielführend“. „Spiegel Online“ ergänzt, dass es in der Menschheitsgeschichte noch nie eine Gesellschaft ohne Drogenkonsum gegeben habe, dies müsse akzeptiert werden.
In Deutschland haben nur wenige Menschen eine Ausnahmeregelung für Cannabis und dürfen legal auf Rezept einen Joint rauchen. Die Strafverfolgung der restlichen Cannabis-Konsumenten kostet die Steuerzahler jedes Jahr Millionen Euro. Wer mit einer Kleinstmenge von einigen wenigen Gramm zum Eigenbedarf erwischt wird, erhält eine Anzeige, die in der Regel fallengelassen wird.
Und was wollen die Deutschen? Die Mehrheit möchte das Cannabis-Verbot nicht abschaffen. Die jüngeren Bürgen befürworten dabei den Besitz des Rauschmittels zum Eigengebrauch eher als die älteren Bürger, wie eine Forsa-Umfrage zeigt.
Im Straßenverkehr haben Drogen nichts zu suchen!
Kiffen und Autofahren? Das passt nicht zusammen, in diesem Punkt sind sich Politiker und der BDK einig. Wer unter Drogeneinfluss ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt, gefährdet durch die verminderte Reaktionsfähigkeit sich und andere. Schulz vom Berufsverband BDK sagt: „Aus Sicherheitsgründen darf das Führen eines Kraftfahrzeuges weder im alkoholisierten oder sonst wie berauschten Zustand erfolgen.“ Allerdings gibt es in punkto dessen noch einige „Gesetzeslücken und rechtliche Unsicherheiten. Denn wer heute kifft und erst übermorgen fährt, kann trotz der verstrichenen Zeit seinen Führerschein verlieren, obwohl er nicht mehr berauscht ist – Cannabis-Rückstände im Blut sind mehrere Tage nachweisbar.
Über den BDK
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter ist der gewerkschaftliche Berufsverband der Angehörigen der deutschen Kriminalpolizei und aller in der Kriminalitätsbekämpfung Beschäftigter im öffentlichen Dienst. Mehr über den BDK und die Cannabis-Debatte lesen Sie im offiziellen Petitionspapier.
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