Brexit-Showdown, Teil 4: Die Angst der Expats vor dem Brexit

Der Austritt Großbritanniens aus der EU wird zur Endlosschleife: Wieder ist der Brexit verschoben worden, und durch die Neuwahlen am 12. Dezember ist eine Prognose über den weiteren Verlauf der Entwicklungen schwierig.

Für eine Bevölkerungsgruppe ist das die Verlängerung eines Daseins in Unsicherheit: Über eine Million Briten leben in der EU. So wie es aussieht, werden sie zu den Verlierern des Austritts zählen.

Briten im EU-Ausland: Ein Leben in Ungewissheit

In den verbleibenden 27 Staaten der EU leben zurzeit etwa 1,2 Millionen britische Staaatsbürger. Sie haben schon jetzt berufliche und private Nachteile und Probleme, die nach einem harten Brexit noch schlimmer werden können. So macht sich die Talfahrt des britischen Pfunds seit dem Referendum 2016 für die sogenannten „Expats“ besonders negativ bemerkbar: Das Leben der Briten in den EU-Ländern wird dadurch teurer, und viele konnten sich durch den Wertverfall des Pfunds plötzlich keinen Hauskauf im Ausland mehr leisten – stattdessen leben sie jetzt in den EU-Ländern zur Miete, was oft das Ersparte auffrisst.

Und das ist nicht der einzige Aspekt, der den Briten abroad das Leben schwermacht. Seitdem Brexit-Hardliner Boris Johnson an der Macht ist, liegen die Nerven aufgrund der vermehrten Unsicherheit noch etwas mehr blank.

Hinzu kommt, dass sie in ihrem Heimatland oft mit Vorurteilen zu kämpfen haben: Die meisten Inselbewohner denken, dass Expats wohlhabende Pensionäre sind, die es sich in Portugal oder Spanien gut gehen lassen. Tatsache ist: Laut der Bürgerplattform „British in Europe“ sind etwa 80 Prozent von ihnen im arbeitsfähigen Alter oder jünger. Solange beim Brexit keine klare Entscheidung gefallen ist, befinden sie sich in einem Zustand lähmender Unsicherheit.

Harter Brexit: Rentnern drohen in EU-Ländern große Einbußen

Tatsächlich gibt es britische Rentner, die seit Jahren eine Auslandsadresse haben, zum Teil mit eigener Immobilie. Aufgrund einer EU-Regelung zur Koordination der verschiedenen Sozialsysteme können sie beispielsweise in Frankreich leben und das dortige Gesundheitssystem nutzen. Die Kosten werden zum Teil vom britischen Sozialsystem getragen, in das die Pensionäre jahrzehntelang eingezahlt haben.

Bei einem Brexit mit Abkommen würde es nach dem derzeitigen Stand der Dinge wohl so bleiben. Nach einem No-Deal-Brexit allerdings würde die alte Regelung nur noch ein halbes Jahr gelten. Danach müsste London ein bilaterales Abkommen mit Frankreich schließen – wie mit den anderen 26 EU-Staaten auch. Das kann dauern. In der Zwischenzeit hängen die Expat-Pensionäre finanziell in der Luft. Das könnte beispielsweise bedeuten, dass sie ihre Medikamente selbst bezahlen müssen, was viele von ihnen in finanzielle Bedrängnis bringen dürfte.

Viele potenziell Betroffene macht das ängstlich – und wütend auf die britische Regierung. Dabei können viele sie aber nicht einmal mehr abwählen: Denn Briten, die länger als 15 Jahre im Ausland leben, verlieren ihr Wahlrecht.

Erschwerte Bedingungen bei Arbeitslosigkeit und im Studium

Wer auf der Insel in den letzten Jahren Haus und Hof verkauft hat, um im EU-Ausland zu leben und zu arbeiten, kann im Fall von Jobverlust eine böse Überraschung erleben: Viele Unternehmen in der EU sind verunsichert, was die Einstellung von britischen Staatsbürgern anbetrifft. Der Grund: Es ist unklar, welchen Status sie nach einem Brexit haben werden. Das schafft womöglich große administrative und juristische Probleme, die die Unternehmen lieber umgehen – und deshalb erstmal keine Expats einstellen, die sich bei ihnen bewerben.

Britische Studenten an europäischen Unis hängen bei den Studiengebühren in der Luft: Viele Hochschulen machen die Höhe ihrer Gebühren davon abhängig, ob Studenten EU-Bürger sind oder nicht. An der Universität in Rotterdam zum Beispiel zahlt ein EU-Bürger ungefähr 2.000 Euro an Studiengebühren, Nicht-EU-Studenten etwa das Neunfache. Ob es hier für britische Kommilitonen Sonderregelungen für die Zeit nach dem Brexit geben wird, ist zurzeit nicht geklärt.

 

Bildnachweis: Unsplash, wod3IB2jkhA, jannes-van-den-wouwer

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