Betrunken auf dem Rad – Promille-Grenze senken?

Wer kennt den Gedanken nicht: „Zu der Party fahre ich aber mit dem Fahrrad, dann kann ich auch was trinken.“ Und nach dem einen oder anderen Bier, Wein und Sekt schwingt sich der Partygast dann auf den Drahtesel und macht sich auf in Richtung des heimischen Betts. Mit dieser Unbekümmertheit könnte jedoch bald Schluss sein.

Gefahrengrenzwert erst ab 1,6 Promille

Mit 1,6 Promille haben die meisten Partygäste schon ordentlich einem im Kahn. Nichtsdestotrotz dürfen Radler bis zu diesem Grenzwert unbekümmert mit ihrem Zweirad den Heimweg antreten und müssen bei einer möglichen Kontrolle noch nicht mal mit einem Bußgeld rechnen. Den Alkoholgrenzwert von 1,6 Promille legte der Bundesgerichtshof bereits vor Jahrzehnten fest. Werden Nachtschwärmer und Tanzwütige jedoch aufgegriffen und überschreiten diesen Blutalkoholwert, verlieren Sie ihren Autoführerschein. Mit dieser „lockeren“ Regelung könnte jedoch bald Schluss sein – Skeptiker planen den Gefahrengrenzwert auf den für Autofahrer geltenden Wert von 1,1 Promille zu senken.

Unterstützung formiert sich

Nach Angaben der Deutschen Verkehrswach ist der aktuell erlaubte Wert von 1,6 Promille viel zu hoch. Ab 0,3 Promille könnten Radfahrer die Schnelligkeit bzw. den Abstand zu einem Auto nicht mehr richtig einschätzen. Ab 0,5 Promille nimmt die Sehleistung ab und ab 0,8 Promille leidet die Reaktionsfähigkeit bereits erheblich. Verstärkt wird die Meinung daher laut, dass – ist man nicht mehr in der Lage ein Auto sicher zu lenken – man auch nicht mehr im Straßenverkehr mit dem Fahrrad unterwegs sein sollte. Die Fahrrad-Lobby erhofft sich durch dieses Vorgehen, dass die Zahl gefährlicher Fahrradunfälle zukünftig stark zurückgeht. Im Jahr 2013 stand knapp jeder vierte Radfahrer – der an einem schweren Unfall beteiligt war – unter erhöhtem Alkoholeinfluss.
Die Forderung nach einer Anpassung der Promille-Grenze für Fahrradfahrer ist nicht neu, bereits 2013 äußersten die Innenminister der Länder einen ähnlichen Wunsch. Wann und ob diese Änderung durchgesetzt wird, ist jedoch noch nicht absehbar.

Foto: Thinkstock, iStock, Eldad Carin

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