Die Pensionskasse ist eine der fünf Arten der betrieblichen Altersvorsorge. Sie ist eine selbstständige juristische Person und haftet gegenüber dem Einzahlenden.
Damit sind die Ansprüche der Mitarbeiter an die Kasse zu richten, die als Lebensversicherungsunternehmen bei Vorsorgerisiken fungiert und bei Renteneintritt, Invalidität oder Tod in Anspruch genommen werden kann.
Betriebliche Altersvorsorge mit der Pensionskasse
Der Arbeitnehmer ist hierbei selbst versichert, also nicht über den Arbeitgeber, allerdings muss der Arbeitgeber vorher seine Zustimmung zu einem Wechsel auf eine Pensionskasse geben und darf diese auch aussuchen. Da der Arbeitgeber aber weder Schaden noch Vorteil aus dieser Wahl zieht, sollte man sich selber informieren und auf den Arbeitgeber in seiner Entscheidung einwirken. Fällt der Arbeitgeber weg, kann der Arbeitnehmer die Beiträge auch selbstständig zahlen.
Meldet die Kasse Insolvenz an, springt der Arbeitgeber ein, in allen anderen Fällen ist die Kasse für die Pensionsverbindlichkeit haftbar.
Pensionskassen werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert und unterliegen seit 2006 denselben Anforderungen wie reguläre Lebensversicherungsunternehmen.
Betriebliche Altersvorsorge durch Pensionskassen gewähren eine Garantieverzinsung, die zum Teil aus Aktiengewinnen und zum Teil aus Wertpapieren gezogen wird. Der Anteil der in Aktien investierten Gelder darf 35% nicht übersteigen. Pensionskassen garantieren eine Mindestverzinsung und sind daher nicht ausschließlich vom Aktienmarkt abhängig.
Betriebliche Altersvorsorge ist Steuer-begünstigt
Pensionskassen lohnen sich deshalb, weil die Beiträge erst dann besteuert werden, wenn sie 4% der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung übersteigen, damit lässt sich eine betriebliche Zusatzrente ansparen.
Die Höhe der Zahlung und die Zusatzangebote können frei vom Arbeitnehmer gewählt werden, ein Minimum an Schutz vor Berufsunfähigkeit ist auch ohne Gesundheitsprüfung gegeben, so dass diese Option auch als letzte Alternative zu anderen Altersvorsorgen genutzt werden kann.
Die Auszahlung erfolgt in voller Höhe der Besteuerung, 1800€ können davon steuerbegünstigt in eine Direktversicherung eingezahlt werden.
Die betriebliche Altersvorsorge sollte abgeschlossen werden, das stimmt. Schließlich müssen wir alle zusätzlich etwas für unsere Rente tun, um im Alter überleben zu können. Leider weisen nicht alle Arbeitgeber darauf hin, sodass die betriebliche Altersvorsorge gerne in Vergessenheit gerät.
@ MüllerSelbst ist der Müller!:-)