Die betriebliche Altersvorsorge gliedert sich in fünf voneinander unabhängige Wege zur Durchführung für den Arbeitgeber. Eine Direktzusage wird über einen bestimmten Betrag gemacht, der in einem bestimmten Fall ausgezahlt wird – ab dem Eintritt ins Rentenalter oder auch beim Tod an die Familie. Eine Unterstützungskasse gewährt Versorgungsleistungen durch Zuwendungen des Arbeitgebers und in eine Pensionskasse können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer einzahlen.
´Bei einer Direktversicherung wird einer Lebensversicherung gleich für die Mitarbeiter durch das Unternehmen eingezahlt. Somit sind diese vier klassischen Varianten Beitragszusagen, beitragsorientierte Leistungszusagen oder Beitragszusagen mit Mindestleistung.
Betriebliche Altersvorsorge: zusätzliche Rente vom Unternehmen
Relativ neu als fünfter Durchführungsweg ist der Pensionsfond, eigentlich „Pensionsfonds“, seit dem Jahr 2002 hinzugekommen. Wie auch die anderen Varianten für eine betriebliche Altersvorsorge soll auch hiermit ein weiterer finanzieller Schutz neben der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben aufgebaut werden. Als selbständige Einrichtung kann sie mit den Beiträgen Rendite erwirtschaften.
Pensionsfonds-Gesellschaften arbeiten nach dem Kapitaldeckungsverfahren: Die Versicherungsnehmer zahlen also in den Fonds ein, dessen Beiträge werden dann am Kapitalmarkt angelegt. Dadurch wird für jeden, der diese betriebliche Altersvorsorge in Anspruch nimmt, das Deckungskapital gebildet, aus dem später die Rente bezahlt wird. Während es zwar in Wertpapiere und Aktien investiert wird, bleibt die Auszahlung des eingezahlten Kapitals selbst aber gewährleistet.
Höhere Rendite mit Pensionsfond
Bei einem Pensionsfonds wird monatlich eine Rente von bestimmter Höhe gezahlt, wobei man sich bis zu 30 Prozent des Kapitals auszahlen lassen kann. Er kann mit weiteren Stützen im Alter gekoppelt werden, wie etwa der Riester-Rente oder einer Direktversicherung. Wie auch die anderen Varianten der betrieblichen Altersvorsorge kann auch diese den Arbeitnehmern sehr zum Vorteil gereichen – wenn der Arbeitgeber eine oder mehrere dieser Formen anbietet, sollte man die zusätzliche Unterstützung im Rentenalter zumindest in Erwägung ziehen.
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