Beratung im Familienrecht
Das Rechtsverhältnis zwischen Personen aus Ehe, Verwandschaft und Familie die miteinander verbunden sind, wird durch das Familienrecht geregelt. Weitere Funktionen wie Pflegschaft, Vormundschaft und Betreuung werden über die Verwandschaftsersetzenden Maßnahmen geregelt.
Familienrecht im Bezug auf Unterhalt
Das Unterhaltsrecht ist ein weiterer bedeutsamer Aspekt des Familienrechts.
Auf der Grundlage des BGB erfolgen Bestimmungen der unterhaltsrechtlichen Rechtsprechung, in Verbindung mit den ständig aktualisierten Leitlinien des jeweiligen Oberlandesgerichts. Ein hoher Beratungsbedarf besteht vor allem bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eheleuten. Auch bei wiederverheirateten Müttern und Vätern sowie deren neue Ehepartnern oder Partner in nichtehelicher Lebensgemeinschaft.
Das Familienrecht im Bezug auf Unterhalt regelt den Kindesunterhalt, bei dem zwischen Naturalunterhalt und Barzunterhalt unterschieden wird. Dabei ist das Alter des Kindes relevant und dessen Aufenthaltsort. Dabei wird nicht mehr zwischen ehelichen und nichtehelichen Kindern unterschieden. Derjenige bei dem das Kind wohnt leistet Naturalunterhalt.
Dieser Unterhalt wird durch Gelegenheit zum Wohnen und die Versorgung erbracht. Der andere Elternteil hingegen ist zum Barunterhalt verpflichtet, indem er einen konkreten Geldbetrag zahlt.