Die Adjektive „befindend“ und „befindlich“ werden häufig verwechselt. Ist das schlimm? Wir klären auf.
Adverb oder Attribut?
Im Deutschen gibt es viele Adjektive, die von einem Verb abgeleitet sind. „Blühend“, „verlassen“, „einladend“ sind Beispiele dafür. Man spricht in ihrem Zusammenhang auch vom Partizip I, es kommt häufig als Adverb vor:
- Eine Frau läuft lachend durch den Park.
- Ein Mann geht singend durch die Stadt.
- Ein Baby liegt schlafend in der Wiege.
Aber auch als Attribut findet es Verwendung und wird dann dem Subjekt angepasst, das es beschreibt:
- eine lachende Frau
- ein singender Mann
- ein schlafendes Baby
Nicht korrekt ist der reflexive Gebrauch
Schwierig wird es bei dem Verb „befinden“. Daraus wird nämlich häufig das Adjektiv „befindlich“. Falsch ist das zwar nicht. Allerdings ist es nicht korrekt, zu schreiben: „Der sich im Schrank befindliche Schmuck wurde gestohlen.“ Ebenso nicht korrekt ist dieser Satz: „Eine sich nicht lösliche Schicht blieb haften“. Stattdessen muss es heißen: „Eine nicht lösliche Schicht blieb haften“.
Ein beliebter Fehler ist der Gebrauch von „gehörig“ anstatt „gehörend“. Sie räumte die ins Regal gehörigen Bücher weg“ ist zwar richtig, aber nicht die Empfehlung der Dudenredaktion. „Gehörig“ benutzt man eher im Sinne von „gebührend“ oder „so, wie es einer Sache angemessen ist“. Möchte man ausdrücken, dass eine Sache zu jemandem gehört, klingt es so besser: „Sie räumte die ins Regal gehörenden Bücher weg.“