Banken und Sparkassen verlangen immer höhere Gebühren für zahlreiche Dienstleistungen. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern auch teuer. Aber: In vielen Fällen gar nicht zulässig. Lesen Sie hier!
Geldeinzahlen
Für Bareinzahlungen bzw. Abhebungen am Bankschalter dürfen Geldinstitute keine Sondergebühren verlangen. Zumindest solange es sich um das eigene Konto handelt. Gebühren für Bareinzahlungen sind nur zulässig, wenn Geld auf ein fremdes Konto eingezahlt wird.
Bargeld gegen Gebühren abheben?
2017 brachten einige Sparkassen folgende Idee ins Spiel: Wer von seinem eigenen Konto am Automaten Geld abhebt, sollte dafür Gebühren zahlen. Kunden und Verbraucherschützer waren empört, deshalb wurde der Plan nicht umgesetzt. Wer also Geld vom eigenen Konto am Automaten abheben möchte, muss dafür bei seiner eigenen Bank nicht zahlen.
Gebühren für Kontoauszüge?
Banken und Sparkassen müssen ihren Kunden die Kontoauszüge entweder kostenfrei am Kontoauszugsdrucker zur Verfügung stellen oder diese per Post verschicken. Dafür sind zwar Portokosten erlaubt, aber Gebühren dürfen sie erst ab der zweiten Ausfertigung verlangen. Hier dürfen die Kosten nicht die Höhe von zehn Euro überschreiten. Das legte kürzlich der Bundesgerichtshof fest.
Gebühren für die Zahlung mit Kreditkarte
Kunden, die innerhalb der EU mit einer Kreditkarte zahlen, dürfen von ihrer Bank nicht mit Gebühren belastet werden. Zumindest solange in Euro bezahlt wird. Zahlt der Karteninhaber in einer anderen Währung, zum Beispiel mit britischem Pfund, sind Umrechnungsgebühren erlaubt. Hier also Vorsicht!
Bußgelder für Kontoüberziehungen?
Banken, die bei Kontoüberziehungen pauschale Mindestzinsen verlangen, wenn der Dispo ausgeschöpft ist, handeln sittenwidrig. Auch Kunden, die keinen Dispo haben, müssen solche Mindestpauschalen nicht bezahlen. 2016 hat das BGH die sogenannte „Mindestzins-Pauschale“ für sittenwidrig erklärt.
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