Bafög Rückzahlung: So bekommen Sie Erlass

BAföG ist eine tolle Sache und doch kommt irgendwann der Tag der Rückzahlungsaufforderung. Wer Geld sparen will, sollte sich mit den hier folgend ausgeführten Möglichkeiten auseinandersetzen.
Natürlich sind auch Bedingungen mit dem Bagög Erlass verbunden, doch Sie sollten das prüfen.

Bafög Rückzahlung: So könnten Sie Glück haben!

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Rückzahlsumme

Beim Studien-BAföG muss man bei der Bafög Rückzahlung ohnehin nur 50 % zurückzahlen, die restliche Summe ist ein Geschenk der Steuerzahler bzw. des Staates.

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Verschiedene Studiengänge

Wer beim Bachelor getrödelt hat, kann das beim Master-Studiengang übrigens immer noch wett machen, denn die Teilerlassmöglichkeiten gelten jeweils immer für die speziellen Studiengänge und können demnach bei der Bafög Rückzahlung auch entsprechend einzeln geltend gemacht werden.

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Verdienst

Wenn man zu wenig (d.h. weniger als 1040 Euro netto, plus weitere 470 Euro pro Kind) verdient, kann man einen jährlichen Antrag auf Zahlungsaufschub stellen.

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Vorzeitige Rückzahlung

Wer freiwillig vorzeitig zurückzahlen will, ist klar auf der Gewinnerseite, denn egal ob in einer Summe oder nur mit höheren Rückzahlungsbeträgen: Sie werden mit Rabatten belohnt.

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Gute Leistung

Auch außergewöhnlich gute Studienleistungen werden belohnt, denn die besten 30 Prozent eines Abschluss – Jahrgangs bekommen satte Rabatte:
25% bei Abschluss in der Regelförderungsdauer, großzügige 20% bei Abschluss 6 Monate nach Regelförderungsdauer und immer noch 15% bei Abschluss 12 Monate nach Regelförderungsdauer – das lohnt sich wirklich.

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Schnelligkeit

Wer nicht gut ist, aber schnell – oder gar beides – wird ebenso belohnt, denn wenn man vier Monate schneller, als die Regelförderungsdauer angesetzt ist, bekommt man 2.560 EUR Rabatt auf die Gesamtdarlehensschuld. Bei einer Unterschreitung der Regelförderungsdauer von zwei Monaten immerhin auch noch 1.025 EUR.

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Kombination

Man kann auch verschiedene Bafög Erlass-Möglichkeiten kombinieren. Daher lohnt es sich alles zu prüfen, denn im Zweifel kommen mehrere Möglichkeiten in Frage.

Tipps und Hinweise

  • Achtung: Ein Antrag auf Erlass muss rechtzeitig, das heißt binnen eines Monats nach Erhalt des Rückzahlungsbescheids beim Bundesverwaltungsamt beantragt und begründet werden.
  Zeitaufwand: 60 Minuten Schwierigkeitsgrad:  

Eine Meinung

  1. Die meisten Studentenwerke helfen einem beim Ausfällen des Antrags, also bloß keine Angst haben das man da was falsch machen kann 😉

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