Nach wie vor geben viele Steuerzahler fälschlicher Weise die Bafög Rückzahlung in der Steuererklärung an. Leider können diese Raten für die Bafög Stundung jedoch nicht als Werbungskosten verbucht werden. Ein anderes hartnäckiges Missverständnis ist, dass Bafög-Rückzahlungen als „family: Arial, Helvetica,“>Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung“ geltend gemacht werden können. Das ist nicht der Fall. Die Bafög Raten gelten als „Tilgung von Verbindlichkeiten“ und sind somit nicht absetzbar. Dieses Missverständnis sorgt für böse Überraschungen wenn der Steuerbescheid ins Haus flattert und eine andere Steuerschuld ausweist, als erwartet.
Bafög Stundung umschulden
Wenn man nun Bafög Rückzahlung in der Steuererklärung überhaupt nicht geltend machen kann, gibt es dann vielleicht eine andere Möglichkeit, die Rückzahlungssumme zu senken? Ja, und zwar eine ganz beträchtliche! Wird nämlich der Teil des Bafög, der zurückgezahlt werden muss, auf einmal getilgt, erlässt der Staat automatisch ein Drittel der Summe. Auch wenn die Rückzahlungsfrist erst fünf Jahre nach Abschluss der geförderten Ausbildung beginnt, haben die wenigstens Berufseinsteiger zu diesem Zeitpunkt schon bedeutende Rücklagen zur Verfügung. Ein günstiger Kredit über den verbleibenden Betrag kann sich allerdings schnell rentieren. Selbst bei einem ungünstigen Zinssatz sollte sich die Ersparnis von 30% der Darlehenssumme rausholen lassen.
Kurze Frist bei der Beantragung
Bei allen Bafög-Förderungen, bei denen der Ausbildungsbeginn nach dem 01. März 2001 lag, ist übrigens die Höhe des rückzuzahlenden Betrages auf 10.000 Euro gedeckelt. Eine Reduzierung der Summe um 30% führt also zu Einsparungen von 3.000 Euro oder – umgerechnet auf die übliche Rückzahlungsrate von 105 Euro/Monat zu 28 weniger Monatsraten.
Allerdings muss diese Tilgung „Auf einen Schlag“ innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des ersten Zahlungsbescheides erfolgen. Vier Wochen, die ausreichen sollten, um einige Kreditangebote zum Vergleichen einzuholen.
Wenn also die Bafög Rückzahlung in der Steuererklärung nicht abgesetzt werden kann, heißt dies noch lange nicht, dass Sie an dieser Stelle nicht erheblich Geld einsparen könnten.
Es haben sich in den Text ein paar Fehler eingeschlichen.Richtig ist, dass es den genannten Deckel von 10.000 Euro gibt. Es stimmt nicht, dass eine vorzeitige Tilgung des Darlehens einen Nachlass von 30% erzeugen. Das hängt ganz stark von der Höhe des Darlehens ab und kann sogar bis zu 50,5% sein. Außderdem ist es nicht richtig, dass die Reduzierung der Darlehensschuld auf den Deckel in Höhe von 10.000 Euro gerechnet werden. Völlig unabhängig vom Deckel wird die eigentliche Schuld des ehemaligen Studenten zugrunde gelegt.Beispiel: Ein Student hat 28.000 Euro BaföG bekommen. Davon muss er die Hälfte zurückzahlen, also 14.000 Euro. Wenn er das Darlehen monatlich mit 105 Euro tilgt, dann muss er insgesamt nur 10.000 Euro zurückzahlen. Das Darlehen ist also nach ca. 8 Jahren abbezahlt. Tilgt er sein Darlehen sofort, muss er nur 9.030 Euro zurückzahlen (laut Merkblatt zur Darlehensrückzahlung). Die 9.030 Euro ergeben sich durch einen Nachlass von 35,5% angerechnet auf die ursprünglichen 14.000 Euro der Schuld. Er spart somit etwa 10%.
Eine kleine Empfehlung am Rande. Unter Linux kann man mittlerweile auch relativ einfach seine Steuererklärung machen: http://www.kammerath.net/steuererklaerung-linux.html – so mache ich es seit Jahren und die Software kann ich auch nur empfehlen. Sie bietet wirklich sehr gute Tipps und Tricks.
Ich kann die Rechnung von Dr. Gonzo bestätigen. Ich habe gerade gestern meinen Bafög-Rückzahlungsbescheid vom Bundesamt für Verwaltung bekommen. Knapp 14.000 Euro zu zahlen, Begrenzung auf 10.000 Euro = Rückzahlung 8.800 Euro. Der Rabatt ist also für mich total irrelevant. Wenn ich die 8.800 Euro für die Zeit der Rückzahlung auf ein Tagesgeldkonto mit 2,5 % Zinsen legen würde, hätte ich über die Laufzeit bis 10.000 Euro bezahlt wären knapp 1.200 Euro Zinsen bekommen. Daher ist es egal ob ich die 8.800 Euro gleich zahl und auf die Zinsen verzichte oder quartalsweise tilge und Zinsen mit dem vorhandenen Geld erwirtschafte. Daher am besten Verbindlichkeiten abbauen.
Kann ich nur bestätigen..rund 8900 müsste ich auf ein Schlag überweisen. Bei Begrenzung von 10000 Euronen – sicherlich ein Witz. Nur zu empfehlen wenn man tatsächlich Geld übrig hat. Am sonsten fleißig abbauen 🙂 Mit fast 9000 Euro in der Tasche kann man erstmal einiges kaufen, was wirklich dringend ist. Also eigentlich ist die Soforttilgung gar nicht zu empfehlen!
Da es eine BAföG Novelle im September 2019 gab und diese Änderungen seit April 2020 gelten, dachte ich mir es kann vielleicht nicht schaden, das sich Nutzer über aktuelle Infos freuen würden!
Eine besondere Änderung gabe es bei vorzeitiger BAföG Rückzahlung. Hier gibt es zum einen Anpassungen bei den Rabattsätzen Diese sind nun geringer. Aber dafür werden Nachlässe nun ab dem Oberlimit (10.000€) berechnet und nicht mehr wie vorher abhängig vom Gesamtdarlehen.
Das heisst, es würde für jeden Sinn machen einmal in seinem BAföG Konto einen Antrag auf vorzeitige Rückzahlung zu stellen und dann mal schauen, was dabei so rum kommt 🙂
Eine genaue Anleitung habe ich auf https://bafoeg-rueckzahlung.info unter dem Punkt Nachlass bei der BAföG Rückzahlung online gestellt.
Weitere aktuelle Infos zur Rückzahlung finden sich dort ebenfalls.
Beste Grüße und gute günstige Rückzahlung 🙂