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    Start » Die GEZ-Gebühren pro Haushalt: Das wird sich ändern
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    Die GEZ-Gebühren pro Haushalt: Das wird sich ändern

    11. November 20112 Minuten Lesezeit

    Die sogenannte Haushaltsabgabe wird ab 2013 eingeführt. Die neue Gebühr soll regeln, dass ab dann nicht mehr pro Gerät sondern pro Haushalt Rundfunkgebühren erhoben werden. Das neue Modell ist nicht unumstritten, dafür aber bereits abgesegnet. Wir zeigen Ihnen, was sich mit dem neuen Modell alles ändert.

    GEZ-Gebühren pro Haushalt: Die Neuerungen im Überblick!

    1

    Gebühr pro Haushalt

    Während in der Vergangenheit Geräte zum Empfang einzeln angemeldet werden mussten, sollen ab 2012 die Daten für die neue Haushaltsabgabe erhoben werden. Wichtig dabei ist, wer in einem Haushalt lebt, nicht mehr welche Geräte in dem Haushalt vorhanden sind. Die GEZ-Gebühren pro Haushalt werden sich dann auf 17,98 Euro belaufen. Früher befreite Haushalte und auch nicht gemeldete Nutzer öffentlich rechtlicher Medien sollen mit den neuen GEZ-Gebühren pro Haushalt auch mit erhoben werden.

    2

    Frage der Wohnungsgemeinschaften noch nicht geklärt

    Die neue Rundfunkgebühr betrifft erstmalig auch Wohngemeinschaften als Haushalt. Vorher wurde pro Person im WG-Haushalt und pro Gerät abgerechnet. Jetzt wird die Wohnungsgemeinschaft als Haushalt betrachtet und damit fallen die GEZ-Gebühren pro Haushalt ebenso an, wie bei Familien oder Singlewohnungen. Wer bei einer Wohngemeinschaft allerdings eine Mahnung im Fall einer nicht geleisteten Zahlung erhalten soll, ist derzeit noch nicht geklärt.

    3

    Zusätzliche Gebühr für Ferien- und Zweitwohnungen

    Auch für Ferien- und Zweitwohnungen muss eine separate Zusatzgebühr von fünf Euro bezahlt werden. Diese wird zusätzlich zur normalen Haushaltsabgabe fällig.

    4

    Unternehmen werden mit Staffelung abgerechnet

    Auch Unternehmen müssen die neue Haushaltsabgabe zahlen. Allerdings sind die Verhältnisse hier nicht so klar wie beispielsweise bei Privathaushalten. Die neue Rundfunkgebühr wird hier in Staffelungen abgerechnet. Zwei Faktoren spielen dabei eine wichtige Rolle: der Standort und die Anzahl der Mitarbeiter.

    5

    Keine Befreiung von der GEZ-Gebühr mehr möglich

    Bisher konnten Arbeitslose, BAföG-Empfänger und Schwerbehinderte eine Freistellung von der GEZ-Gebühr beantragen. Mit der neuen Rundfunkgebühr ist die Abmeldung nicht mehr möglich. Die Gebühr wird unabhängig der jeweiligen sozialen Stellung pro Haushalt eingezogen. Allerdings wird darüber spekuliert, dass Hartz-IV-Empfänger die GEZ-Gebühr über das Wohngeld zurückbekommen. Auch Haushalte, die keine Rundfunkempfangsgeräte besitzen, sollen in Zukunft pauschal abgerechnet werden.

    6

    Art der Geräte ist nicht mehr entscheidend

    Während bei der jetzigen Variante der GEZ-Gebühr ausschlaggebend für die Höhe der Gebühr auch die Art des jeweiligen Empfangsgerät ist, spielt dies bei der Haushaltsabgabe ab 2013 keine Rolle mehr. Egal ob PC, Smartphone, Radio oder Fernsehgerät – alles soll über die Pauschale von 17,98 Euro abgerechnet werden.

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