Erben und Vererben: Die rechtlichen Bestimmungen im Überblick

Jedes Jahr sterben durchschnittlich 800 000 Menschen in Deutschland.

Gültige Nachlassdokumente werden grad einmal von einem Drittel der Verstorbenen hinterlassen, die anderen sind nichtig, unauffindbar oder wurden schlichtweg nie verfasst.

Dies erleichtert natürlich nicht die Navigation in einem Justizbereich, der eine so vielfältige und komplexe Anzahl an rechtlichen Bestimmungen aufweist und sich naturbedingt in einem Konglomerat aus Emotionen, alten Familienstreitereien und Eifersüchteleien befindet.

rechtliche Bestimmungen: Ein Überblick!

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Wer kann ein Testament verfassen?

  1. Zunächst stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen eine Person eine letztwillige Verfügung niederlegen darf. Grundsätzlich kann ab Vollendung des 16. Lebensjahres ein Nachlassdokument verfasst werden, allerdings muss bis zum Erreichen der allgemeinen Geschäftsfähigkeit ein Notar zu Rate gezogen werden. Eingeschränkt wird dies nur durch die Testierunfähigkeit, d.h. eine Person ist wegen krankhafter Störung der Geistesfähigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen einer Bewusstseinstörung während des Verfassens nicht fähig, die Bedeutung und Konsequenzen seiner Handlung abzusehen.
  1. Sollte jedoch ein Erbe, im Nachhinein, die Behauptung der Testierunfähigkeit vor Gericht aufwerfen, hat er diese zu beweisen.
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Es gibt kein Testament- gesetzliche Erbfolge!

  1. Findet sich kein letzter Wille des Verstorbenen tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei einer Vernichtung oder Beschädigung der Nachlassverfügung drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug oder eine Geldstrafe.
  1. Bei der gesetzlichen Erbfolge gibt die rechtliche Bestimmung vor, dass die Angehörigen in verschiedene Ordnungen eingestuft werden. Die erste Ordnung umfasst Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Enkel und Urenkel. Gibt es keine lebenden Verwandten der ersten Ordnung wird das Erbe an die zweite Ordnung verteilt, welche die Eltern des Erblassers, seine Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen und Nichten umfasst. Gibt es auch unter ihnen keine lebenden Angehörigen oder wird das Erbe ausgeschlagen, wandert es zur dritten Ordnung, den Großeltern und deren Nachkommen. Dieses Prinzip wird bis zur vierten Ordnung, den Urgroßeltern und deren Nachkommen, angewendet, danach greift das Erbrecht des Fiskus.
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Verfassen und Aufbewahren eines Testaments

Ein letzter Wille ist nur gültig, wenn er unterschrieben und ausschließlich handschriftlich verfasst ist. Eine Orts- und Datumsangabe ist nicht zwingend notwendig, aber zu empfehlen, da immer die zuletzt niedergelegte Verfügung rechtskräftig ist.
Die rechtliche Bestimmung besagt, dass das Nachlassdokument zu Hause aufbewahrt werden kann, beim Notar (Notarielles Testament) oder beim Amtsgericht.

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Verschiedene Arten eines Testaments

  1. Die wohl gängigste Art eines Nachlassdokuments ist die Einsetzung eines Haupt- /Alleinerbens, der eventuell noch einen Pflichtanteil an seine Angehörigen abgeben muss. Einen Anspruch auf einen Pflichtteil haben die Abkömmlinge des Erblassers, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner sowie die Eltern des Erblassers.
  1. Eine weitere Möglichkeit ist, sein Gut einer Erbengemeinschaft (Gesamthandsgesellschaft) zu übergeben. Erbengemeinschaft bedeutet, dass jedem Miterben jedes Objekt und jeder Wert des Erbes mitgehört, wobei das Ziel eine Teilung des Nachlasses ist. 
  1. Möchte jedoch einer der Miterben seinen noch ungeteilten Nachlass verkaufen, steht seinen Familienangehörigen ein Vorkaufsrecht zu. So soll verhindert werden, dass unbeteiligte Dritte die Sachlage noch komplizierter machen.
  1. Alternativen zu den beiden oben genannten Möglichkeiten sind das Berliner Testament und der Erbvertrag. Ersteres bedeutet, dass sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben einsetzten; nach dem Ableben beider wird das Vermögen dann an eine dritte Person, zumeist den Kindern, übertragen. Problematisch ist, dass das Erbe sowohl beim Übergang von einen Ehepartner auf den anderen als auch beim Erbfall auf die Kinder voll versteuert werden muss. Es wird empfohlen, sich in diesem Zusammenhang über steuersparende Möglichkeiten zu informieren.
  1. Ein ähnliches Modell ist der Erbvertrag. Er wird zwischen mindestens zwei Menschen geschlossen und muss eine Erbeinsetzung, die Anordnung eines Vermächtnisses (der Bedachte erhält einen bestimmten Teil des Erbes, gilt aber nicht als Rechtsnachfolger) oder eine Auflage beinhalten. Er ist besonders sinnvoll für unverheiratete Paare, die das Berliner Testament nicht abschließen können. Der Erbvertrag ist später jedoch nur zu ändern, wenn es eine diesbezügliche Klausel im Vertrag gibt. Die rechtliche Bestimmung bindet die Vertragspartner sehr stark.
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Annahme oder Ablehnung des Erbes

Aufgrund der Tatsache, dass der Begriff „Erbe“ nicht nur Eigentum impliziert, sondern auch Nachlassverbindlichkeit kann es durchaus geraten sein, das Erbe auszuschlagen.
Mit einer Beantragung eines Erbscheines gilt die Erbschaft automatisch als angenommen. Möchte man sie ablehnen, muss man innerhalb von sechs Wochen nach dem Todesfall einen Anwalt konsultieren und offiziell auf den Nachlass verzichten. Verstreichen die sechs Wochen ungenutzt, gilt die Erbschaft ebenfalls als angenommen.

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Enterbt!

Grundsätzlich ist es nicht möglich, ein nahes Familienmitglied zu enterben. Dazu zählen Kinder, Enkel, Urenkel, Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und die Eltern des Erblassers, wobei die näheren Verwandten die weiter Entfernten aussschließen. Im Normalfall erhalten sie immer einen Pflichtteil.
Eine tatsächliche Verweigerung des Erbes kann jedoch stattfinden, wenn der Erbe von einem Gericht für „erbunwürdig“ erklärt wird. Dies kann passieren:

  • Wenn der Erbe den Erblasser oder eine ihm nahestehende Person getötet hat oder versucht hat, ihn zu töten.
  • Wenn der Erblasser vom Erben daran gehindert worden ist, ein neues Nachlassdokument zu verfassen oder es zu ändern.
  • Wenn der Erbe den Erblasser bedroht oder arglistig getäuscht hat.
  • Wenn der Erbe eine Unterhaltspflicht gegenüber dem Erblasser böswillig verletzt hat.
  • Wenn der Erbe wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einem Freiheitsentzug von mindestens einem Jahr ohne Bewährung verurteilt worden ist. 

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Anfechten eines Nachlasses

Ein Nachlassdokument darf nur von einer Person angefochten werden, die davon profitiert. Diese Beanstandung darf nur erfolgen, wenn davon auszugehen ist, dass es sich um einen Erklärungs- oder Inhaltsirrtum handelt oder der Verstorbene testierunfähig war.

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Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist in Deutschland obligatorisch. Sie setzt sich zusammen aus dem Wert der Erbschaft und der zugehörigen Steuerklasse des Erben. Als allgemeine Regel kann man sich merken: Je näher der Bedachte mit dem Erblasser verwandt ist, desto weniger Steuern sind zu zahlen.
Nichtsdestotrotz sind es immer noch genug Steuern, um sich als Bedachter dafür zu interessieren, wie sie weiter gesenkt werden können. Eine gute Möglichkeit sind Freibeträge, die für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern gelten, und alle zehn Jahre für eine Schenkung genutzt werden können. Des Weiteren gibt es für einige Sachwerte Steuerbefreiungen, die helfen, den Anteil des Fiskus zu verringern..

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Kurioses, Interessantes und Wissenswertes

  1. Hat man ein gemeinsames Kind mit einem Expartner ist Vorsicht geboten- wenn er nicht eines Tages mit dem Erbe glücklich werden soll. Laut der rechtlichen Bestimmungen erbt das Kind im Todesfall eines seiner Erziehungsberechtigten zumindest seinen Pflichtteil. Stirbt das Kind nun jedoch vor seinem anderen Elternteil und ist selbst unverheiratet und ohne Nachkommen fällt der Nachlass an den hinterbliebenen Elternteil. Dem ist entgegenzuwirken, indem das Kind als Vorerben eingesetzt und ein Nacherbe bestimmt wird.
  1. Wichtig zu wissen ist, dass es auch die Möglichkeit eines Nottestaments gibt. Dieses kann verfasst werden, wenn der Erblasser nicht mehr schreiben kann und es zeitlich nicht mehr möglich ist, einen Notar zu kontaktieren. Ebenso, wenn der Erblasser von seiner Umwelt abgeschnitten ist z.B. durch eine Lawine oder sich auf einem Schiff unter deutscher Flagge befindet. In diesen Fällen darf vor drei Zeugen bzw. zwei Zeugen und einem Bürgermeister ein Nachlass verfasst werden.
  1. Die rechtlichen Bestimmungen des deutschen Erbrechts sind nicht immer auf den ersten Blick eindeutig und verständlich, aber in Anbetracht der Tatsache, dass die Deutschen jährlich fast 200 Milliarden Euro erben, lohnt es sich durchaus, sich mit ihnen zu beschäftigen.

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