Heutzutage ist es einfach, Videos von YouTube oder anderen Portalen herunterzuladen und in mp3 zu konvertieren.
Oft wird die Konvertierung gleich beim Download miterledigt, so dass man von vorn herein nur die Audiospur (ohne den Videostream) auf seinen Rechner lädt.
Viele schätzen es, ihre Lieblingsmusik als mp3 platzsparend archivieren und auf portablen Geräten überallhin mitnehmen zu können.
Wie steht es um die rechtlichen Bestimmungen beim Download von YouTube?
Seit geraumer Zeit jedoch kommt es immer häufiger zu Abmahnungen wegen dem Verstoß gegen das Urheberrecht. Die Musikindustrie wehrt sich, denn der Verkauf von Tonträgern ist durch die rein digitalen Formate drastisch zurückgegangen. Sogar auf YouTube selbst stößt man immer häufiger auf gesperrte Videos, mit dem Hinweis auf das Urheberrecht.
Darf man also überhaupt Musik aus Internet-Videoplattformen als mp3 speichern?
Was man auf jeden Fall nicht darf, ist das öffentliche Weiterverbreiten solcher selbst gespeicherter Dateien – es sei denn, das betreffende Video steht beispielsweise unter einer „Creative Commons“-Lizenz, bei der der Urheber die Weiterverbreitung gestattet.
Geht es aber gar nicht um das Weiterverbreiten, sondern nur um den privaten Gebrauch, dann ist von rechtlicher Seite kein Unterschied zu erkennen, ob man nun den Ton eines Musikvideos im Fernsehen, eines Internetradios (was definitiv erlaubt ist) oder eben eines YouTube-Videos mitschneidet.
Rechtliche Unklarheiten
Man darf zum privaten Gebrauch einzelne Kopien herstellen. Nicht ganz klar ist die Rechtsprechung darüber, welche Anzahl mit „einzelnen“ Kopien genau gemeint ist. Der BGH hat in einem Urteil die Maximalanzahl von sieben Kopien genannt. In diesem Rahmen lässt sich also kein rechtlicher Einwand gegen das Speichern von Musik aus YouTube-Videos finden.
Bitte beachten Sie aber, dass in diesem Blog keine Rechtsauskünfte gegeben werden dürfen.
Im konkreten Fall oder wenn Sie sogar bereits eine Abmahnung erhalten haben sollten, wenden Sie sich bitte stets an einen fachkundigen Anwalt.
Weiterführende Informationen finden Sie auch hier.