Nebenkostenabrechung: Was darf der Vermieter abrechnen?

Die Nebenkostenabrechung führt jedes Jahr zu großem Erstaunen und zur ein oder anderen Lücke in der Haushaltsplanung. Denn zur Kaltmiete gesellen sich verschiedene Kosten, die sich entweder aus den Leistungen des Vermieters oder durch die Wohnkosten selbst ergeben. Viele Mieter klagen auch immer wieder über eine zu hohe Nebenkostenabrechung oder Positionen darauf, die sich nicht unmittelbar aus dem Mietverhältnis zu ergeben scheinen. Um herauszufinden, ob der Vermieter auch tatsächlich eine korrekte Nebenkostenabrechung erstellt, sollte man die in §1 der Betriebskostenverordnung aufgeführten Punkte beachten und sie nötigenfalls mit angemessenen Durchschnittswerten im jeweiligen Wohngebiet vergleichen.

Nebenkostenabrechung: Das wird abgerechnet!

1

Grundsteuer

Öffentliche Lasten des Grundstücks werden von den Gemeinden als Grundsteuer deklariert und können durch den Eigentümer als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden.

2

Wasser

Warmwasser, Kosten für kaltes Wasser und mögliche Wasseraufbereitungsanlagen werden über Wasseruhren geregelt.

3

Abwasser

Für den Abtransport und die Aufbereitung von Abwasser aus der Spüle, dem Bad und der Toilette werden von den örtlichen Klärwerken Gebühren erhoben, die die Mieter zu tragen haben.

4

Heizungsanlage und Warmwasseranlagen

Für den Betrieb der zentralen Anlagen für Heizung und Warmwasser werden die Kosten von allen Mietparteien gezahlt.

5

Müllentsorgung

Auch bei der Müllentsorgung und der Straßenreinigung fallen Kosten an, die dem Eigentümer zugeschrieben und an die Mieter weitergereicht werden.

6

Fahrstühle

Sollten sich im Haus Fahrstühle befinden, so werden die hier entstehenden Kosten berechnet. Sie gliedern sich in jene, die für den Betrieb nötig sind (Strom, Pflege, Reinigung), und jene für die Sicherheit (Überwachung, Überprüfung).

7

Reinigung

Sorgt eine Reinigungsfirma oder eine Reinigungskraft für die Sauberkeit im Haus, so kommen die Mieter für die Kosten auf. Dies beinhaltet im Allgemeinen die Reinigung von Treppen, Keller und Flure, aber auch laufende Maßnahmen zur Ungezieferbekämpfung.

8

Garten

Gehören zum Haus oder zur Siedlung Gartenanlagen, Spielplätze oder Grünflächen, zahlt der Mieter für deren Instandhaltung.

9

Beleuchtung

Jedes Haus benötigt Licht: Ob im Keller, auf dem Dachboden, im Flur oder im Außenbereich. Auch diese Kosten tragen die Mieter.

10

Schornsteinfeger

Für die Reinigung der Schornsteine und das Messen der Werte zahlen Mieter die anfallenden Kosten.

11

Versicherungen

Alle Versicherungen, die für das Haus abgeschlossen werden und zur Deckung von möglichen Schäden, inklusive Glasschäden, seien sie durch Feuer, Wasser oder Sturm hervorgerufen, können in den Nebenkosten auftauchen.

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Hauswart

Ein Hauswart, der sich um das Haus kümmert, wird durch die Nebenkosten bezahlt.

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Antennen und Kabel

Wenn alle Mietparteien auf ein Breitbandkabel oder eine Satellitenschüssel zugreifen, tragen sie auch alle die dafür entstehenden Kosten. Schließt man mit einem Anbieter einen Vertrag selber ab, so muss man diese allgemeinen Kosten nicht tragen.

14

Waschküche

Die Betriebskosten für eine Waschküche werden ebenfalls von allen Mietern unabhängig von der jeweiligen Nutzung getragen.

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Sonstiges

Zu den sonstigen Kosten gehören gemeinschaftliche Einrichtungen, die immer von allen Mietern bezahlt werden. Hierunter finden sich Fitnessräume, Schwimmbäder und Saunen, aber auch Veranstaltungsräume und Aufenthaltsräume.

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Form

Die Nebenkostenabrechnung muss den Mieter schriftlich erreichen, per Brief, als Fax oder in einer E-Mail.

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Berechnung

Die meisten Punkte werden unter verschiedenen Voraussetzungen berechnet und von der Gesamtheit der Mietparteien auf die einzelnen Mieter umgeschlagen, wenn nicht pro Wohnung Messinstrumente installiert sind. Wer sich unsicher ist, kann für die Nebenkostenabrechnung Software verwenden, die genau errechnet, wie viel man zahlen muss.

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Eine Meinung

  1. Hallo,
    im obigen Artikel heißt es, „Die Nebenkostenabrechung führt jedes Jahr zu großem Erstaunen und zur ein oder anderen Lücke in der Haushaltsplanung.“ Das tut weh. Mit all den oben aufgeführten Positionen, müssen Sie rechnen. Die meisten Punkte lassen sich nicht beeinflussen, einige schon, aber in Maßen. Und besonder schlimm ist bei Fälligkeit der Nebenkosten, wenn man sowiso schon an der Grenze der Finanzen lebt. Je nach Höhe der Schulden, je nach Anzahl der einzelnen Gläubiger sollte eine Lösung gesucht werden. Ich meine hier nicht die Bauernfängerei wie Schuldenfrei in wenigen Tagen oder ähnliches, ich meine eine konsequente Reduzierung der winzelnen Verbindlichkeiten. Lesen Sie mal aufmerksam http://www.online-artikel.de/article/schuldenfrei-werden-durch-umschuldung-79263-1.html Und suchen Sie sich einen vertrauenswürdigen Anwalt, mit dem Sie das durchziehen. Sie werden sehen, wenn Sie gewillt sind, sind Sie in einiger Zeit (je nach Schuldenhöhe) frei von Schulden, oder diese sind übersichtlich. Aber Sie müssen konsequent sein.

    Conny

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