GbR gründen: Anleitung, Tipps und Wissenwertes

Eine einfache GbR gründen Sie im Nu. Aber eine zukunftsträchtige GbR, welche nicht innerhalb weniger Monate zerbröckelt, müssen Sie mit ihrem Gesellschaftspartner genau vorbesprechen. Die meisten Existenzgründungen scheitern daran, dass sich die Gesellschafter bzw. Unternehmer nicht genügend über die Rechtslage und ihre Pflichten, etwa als Arbeitgeber, informiert haben.

Die GbR gründen Sie zwar in wenigen Schritten. Zu jedem dieser Schritte gibt es aber einige Dinge zu wissen. Zunächst einmal eignet sich eine GbR nicht für kaufmännische Geschäfte, denn sie ist keine Handelsgesellschaft. Welche Bestimmungen für Ihre GbR gelten, richtet sich unter anderem nach der Höhe des Umsatzes. Ab einer gewissen Höhe ändern sich viele Bestimmungen, andere Rechtsformen wie die GmbH oder die oHG sind da vorteilhafter.

Die Rechtsform ist für Zusammenschlüsse von Freiberuflern, für die finanzielle Organisation von Familenangelegenheiten und Partnerschaften oder für Unternehmen mit geringem Risiko gedacht.

Sie brauchen kein Mindestkapital. Nachdem Sie die Gbr gründen, haften Sie in vollem Maße als Gesamtschuldner. Ihr privates Vermögen ist somit auch Ihr Vermögen als Gesellschafter!

Unbedingt absprechen und verteilen müssen Sie die Aufgaben untereinander, denn unabhängig von der Beteiligung an Absatz steigernden Maßnahmen hat nach den Vorgaben des Gesetzgebers jeder der Gründer den gleichen Anteil am Geschäftserlös – dies gilt dafür ebenso für Verluste.

GbR gründen: Was wird benötigt

  • zwei Gesellschafter (natürliche oder juristische Personen)
  • gemeinsames Interesse/Ziel
  • individueller Vertrag
 

GbR gründen: So wirds gemacht!

1

Beschluss der Gründung

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts besteht ab dem Moment, ab dem mindestens zwei natürliche oder juristische Personen sich zusammenschließen, etwa zur Anschaffung von Gütern. Nach Vollendung der Aufgabe löst sich die GbR wieder auf. Nicht nur durch konkludentes Handeln, sondern auch durch eine mündliche Einigung zur Gründung und Zielfestlegung der GbR oder durch einen schriftlichen Vertrag können Sie eine GbR gründen.
2

Ziel der GbR

Die Gesellschaft muss zu einem bestimmten Zweck bestehen. In der Regel schließt sich eine Gemeinschaft nicht nur zum Zwecke des Bestehens zusammen, sondern verfolgt ein gemeinsames Interesse. Sobald Sie sich mit Ihrem Partner auf Ziel und Interesse geeinigt haben, besteht eine GbR.
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Vertragsgestaltung

Sofern Sie nichts anderes vereinbaren, gelten die Standardregelungen des Gesetzgebers. Dieser Schritt ist mit viel Arbeit verbunden, denn es gibt nur wenige Mustervorlagen, keine offiziellen, die Sie auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden müssen. Tun Sie dies nicht, kann Ihre GbR aufgrund mangelnder Regelungen schnell in einem Streit mit anderen Gesellschaftern und im schlimmsten Fall vor Gericht enden. Zw. Vorlagen siehe Hinweise und Tipps!
4

Festlegung der Anteile, Aufgabenverteilung

Kernpunkte, über die sich Gesellschafter einig werden sollten, sind die Aufgabenverteilung und die Festlegung der Anteile. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Entscheidungen von allen Gesellschaftern abgesegnet werden müssen, was die Arbeitswege erschweren kann. Auch ob Gewinn und Verlust in gleichen Anteilen Gesellschaftern zustehen, die unterschiedlich viel für die Gesellschaft leisten, muss schriftlich festgelegt werden, um Streit zu vermeiden.

Tipps und Hinweise

  • Jeder Beteiligte an der Gesellschaft hat ein volles Einsichts- und Auskuntsrecht, auch wenn er nichts leistet.
  • Geben Sie im Vertrag auch an, wie das Geschäft aufgelösten werden können soll.
  • Für die Vertragsgestaltung können Sie einen Notar oder einen Rechtsanwalt um Rat bitten.
  • Eine Mustervorlage finden Sie hier: http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/gbr/
Schwierigkeitsgrad:  

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