Scheidung und Krankenversicherung: Was ändert sich nach der Trennung?

Die Scheidung einer Ehe ist keine angenehme Angelegenheit. Es müssen viele Gesetze und Regeln eingehalten werden, damit eine Ehe als rechtsmäßig geschieden gilt. Und: nach einer Scheidung ändert sich für die ehemaligen Partner einiges.

Eine Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn beim Familiengericht ein Antrag gestellt wird. Einen solcher Antrag kann nur von einem Anwalt eingereicht werden. Deshalb ist es erforderlich, dass beide Partner eine Rechtsvertretung an ihrer Seite haben. Außerdem muss in normalen Fällen das Trennungsjahr eingehalten werden. In besonderen Härtefällen ist auch eine schnelle Scheidung möglich.

Nach einer Scheidung ändern sich für die Ex-Partner viele Dinge, zum Beispiel die Steuerklasse, eventuelle Unterhaltszahlungen, die geleistet werden müssen oder die Krankenversicherung.

Scheidung und Krankenversicherung – Familienversichert

Ist ein Partner arbeitslos und deshlab beim berufstätigen Partner familieversichert, dann ist der erwerbslose nach einer Scheidung nicht mehr mitversichert. Diese Person hat dann drei Monate Zeit sich eine passende Krankenkasse zu suchen. Die Beiträge werden dann vom Jobcenter getragen, vorausgesetzt die Person ist beim Jobcenter gemeldet.

Scheidung und Krankenversicherung – Gesetzlich und privat versichert

Wenn ein Partner gesetzlich und der andere Partner privat versichert ist, dann ändert sich an der privaten Krankenversicherung durch die Scheidung gar nichts. Wichtig zu wissen ist nur, dass die Kinder bei dem gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert werden können.

Außerdem muss damit gerechnet werden, dass sich die Freibeträge der Krankenkasse nach einer Scheidung ändern. Da sich die Freibeträge nach den Familienstand richten.

Weiterführende Links

Tipps für Getrenntlebende: http://www.familienhandbuch.de/cmain/f_aktuelles/a_trennung_scheidung/s_489.html

Eine Meinung

  1. Hallo Frau Rosenberger,

    ich wollte mich an dieser Stelle einmal für die guten Ratgeber auf ihren Seiten bedanken.

    MfG
    Peter J. Engel
    http://www.rechtsanwaltpeterengel.de

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