Darf man mit falschem Namen unterschreiben?

Ob man mit falschem Namen unterschreiben darf, richtet sich unter anderem nach der Absicht und dem Anlass. Nimmt man beispielsweise für seinen Partner oder seine Partnerin ein Paket an und unterschreibt in Namen des oder der anderen, so liegt hier weder eine Schädigung vor, noch die Vorspiegelung falscher Tatsachen und auch keine anderen unlauteren Absichten. Versucht man hingegen sich als jemand anderes auszugeben, um sich so Vorteile zu erschleichen oder jemanden zu betrügen, sieht es durchaus anders aus.

Unterschreiben mit falschem Namen ist durchaus möglich

Aus Prinzip gilt, dass man jeglichen Namen annehmen kann, den man möchte, denn hiervon werden geschlossene Verträge nicht beeinflusst. Sobald klar ist, welche Person den Vertrag abgeschlossen hat und diese Person auch gewillt ist, den Vertrag abzuschließen, wird er auch gültig. Das kann auch mittels eines Künstlernamens oder auch mit einer Unterschrift, die nicht übereinstimmend mit der im Personalausweis ist, erreicht werden.

Die Anforderungen an eine Unterschrift sind was die Lesbarkeit angeht durchaus streng, aber dennoch ist es vor allem wichtig, dass der Schriftzug individuell und charakteristisch ist. Des Weiteren sind drei Buchstaben, die lesbar sind auch ausreichend für die Rechtswirksamkeit einer Unterschrift. Drei Kreuze und andere sogenannte bloße Handzeichen müssen allerdings notariell beglaubigt werden.

Ein verbreiteter Rechtsirrtum, denn nur der Wille zur Vertragsbindung ist entscheidend

Solange die Identität durch sie klar erkennbar wird, kann die Unterschrift aussehen, wie sie mag. Das schließt durchaus den angegebenen Namen mit ein. Dennoch sollte man beim Vertragsabschluss und anderen offiziellen Schreiben lieber doch seinen richtigen Namen verwenden, um nicht für unnötige Verwirrung zu sorgen, die gerade beim Amtsweg nicht gern gesehen wird und unter Umständen zusätzliche Probleme schafft – bei Behörden oder vor Gericht muss sogar der amtlich beurkundete Namen verwendet werden.

Eine Meinung

  1. Da dieser Artikel leider der einzige ist, den ich zu diesem Thema gefunden habe und der mir wirklich weiterhilft, hätte ich zu diesen Infos gerne eine Quellenangabe als Untermauerung gehabt (in Form eines direkten Gesetzestextes). Ist das möglich?

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