Arbeitsmarkt: Millionen Arbeitnehmer verdienen unter Mindestlohn

Mindestlohn

Seit Anfang 2015 gilt der flächendeckende Mindestlohn. Doch im Folgejahr verdiente jeder 10. Arbeitnehmer weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro brutto pro Stunde. Betriebe ohne Betriebsrat und Tarifvertrag finden auch heute noch Wege, um den Mindestlohn zu unterlaufen.

Mindestlohn-Studie: Jeder 10. Arbeitnehmer verdient weniger

Im Jahr 2016 bekamen 2,7 Millionen Beschäftigte, darunter auch studentische Aushilfen und Praktikanten, nicht den Mindestlohn, obwohl jeder volljährige Arbeitnehmer einen Anspruch darauf hat. Das geht aus einer aktuellen Studie des WSI-Instituts der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hervor. Anmerkung: Zum 1. Januar 2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht.

Kein Betriebsrat oder Tarifvertrag? Mehr Löhne unter Mindestlohn!

In kleinen und mittelständischen Betrieben ohne Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) sowie in der Minijob-Branche wurde laut der Studie jeder fünfte Beschäftigte unter Mindestlohn bezahlt.

Beinahe die Hälfte der Reinigungs- oder Pflegekräfte (43 Prozent), die in Privathaushalten tätig waren, verdiente weniger als der Gesetzgeber pro Stunde (brutto) vorschrieb. „Im Hotel- und Gaststättengewerbe betrug die Quote 38 Prozent, im Einzelhandel 20 Prozent“, so „Spiegel Online“.

Niedriglohnsektor profitiert vom Mindestlohn

Ungelernte Arbeitskräfte und Beschäftigte im Niedriglohnsektor, beispielsweise im Gastro- und Baugewerbe sowie im Einzelhandel und in der Fleischverarbeitung, verdienten 2016 hingegen im Schnitt zwischen zehn und zwölf Prozent mehr als vor der Einführung des Mindestlohns. Sie gelten nach wie vor als Gewinner des gesetzlichen Mindestlohns!

Ausnahmen: Für wen gilt der Mindestlohn nicht?

Für den gesetzlichen Mindestlohn gibt es einige Ausnahmen: Schülerpraktikanten oder Studenten, die während ihrer Ausbildung ein bis zu drei Monate andauerndes Orientierungs-Praktikum absolvieren, haben keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Sie müssen sich – wenn überhaupt – mit einer Aufwandsentschädigung begnügen. Gleiches gilt für Volontäre, Journalistenschüler in Medienunternehmen und Auszubildende einer praktischen Berufsausbildung.

Geförderte Maßnahmen zum Erwerb einer Einstiegsqualifikation durch die Arbeitsagentur sind ebenfalls vom Mindestlohn-Gesetz befreit. Wer als Arbeitnehmer einen Job anfängt und vorher länger als ein Jahr arbeitslos war, hat in den ersten sechs Monaten seiner Beschäftigung keinen Anspruch auf den Mindestlohn – Strafgefangene, die in einer Haftanstalt arbeiten, auch nicht.

Artikelbild: Unsplash, 14090, Michael-Browning

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