Arbeiten in Argentinien: Was Sie benötigen und an wen Sie sich wenden können

Wenn man am Arbeiten in Argentinien interessiert ist der Weg zur deutschen Botschaft von Vorteil. Um dann als ausländischer Arbeitnehmer in Argentinien so richtig Fuß fassen zu können, Bedarf es aber auch einigen anderen wichtigen Kriterien.

Sprachkenntnisse und Zeugnisse

Besondere Aufmerksamkeit wird hierbei den Kenntnissen in der spanischen Sprache geschenkt, denn nur wer die argentinische Landessprache beherrscht wird auch erfolgreich sein. Möchte man sich erfolgreich in Argentinien bewerben, so sollten auch die Zeugnisse und alle anderen Abschlüsse in einer beglaubigten Übersetzung in spanischer Sprache vorliegen, da so der potenzielle Arbeitgeber leichter die Kenntnisse und Fähigkeiten des Bewerbers einschätzen kann.

Arbeitsvisum

Ein Arbeiten in Argentinien ist derzeit nur mit einem sogenannten Arbeitsvisum möglich, welches zunächst eine Gültigkeit von einem Jahr hat und später wieder von der Ausländerbehörde Argentiniens verlängert werden kann. Diese Behörde ist gleichzeitig für eine Erteilung der Einreisegenehmigung zuständig, die vorher vom zukünftigen Arbeitgeber hier beantragt werden muss.

Möchte man Näheres zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung erfahren, so sollte man sich an die Deutsche Botschaft wenden. Die deutsche Botschaft hält ebenfalls detaillierte Informationen für eine Arbeitserlaubnis in Argentinien bereit. Arbeiten in Argentinien gestaltet sich ähnlich, wie in Europa, denn auch hier gelten die ähnlichen Rahmenbedingungen, was die Arbeitszeit und den Urlaub anbelangt.

Die Gehaltvorstellungen sollten dennoch wesentlich unter dem europäischen Niveau ansetzen. Bei den sozial- und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen, die sich beim Arbeiten in Argentinien ergeben, gibt es zu den Ländern Europas keine wesentlichen Unterschiede.

Versicherung in Argentinien

Abgesichert wird ein Arbeitnehmer in Argentinien von seinem Arbeitgeber, der für seine Beschäftigten eine Lebens- oder Unfallversicherung abschließen muss. In Argentinien besteht eine Sozialabgabenpflicht erst, wenn eine Beschäftigung vorliegt, die länger als sechs Monate in Anspruch nimmt, gleiches gilt für die Lohnsteuerabzüge.

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