Antrag auf Schwerbehinderung stellen: Tipps und Anleitung

Um einen Schwerbehindertenausweis zu erhalten, muss zuerst ein Antrag auf Schwerbehinderung ausgefüllt werden. Der Ausweis wird nur Menschen erteilt, die eine schwere Behinderung aufweisen. Als schwerbehindert gilt man, wenn ein Behinderungsgrad nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt. Ebenfalls muss der Antragsteller in Deutschland wohnen, hier arbeiten oder sich gewöhnlich hier aufhalten. Der Grad der Behinderung (GdB) wird auf der Rückseite des Ausweises vermerkt. Den Antrag sollten Sie über Ihren Hausarzt oder Facharzt beantragen lassen. Auch sollten Sie Ihren Arzt darum bitten, Ihnen beim Ausfüllen des Antrags behilflich zu sein. Somit vermeiden Sie Missverständnisse und können im Bedarfsfall noch Fragen stellen. Ebenso hat der Arzt auch noch Tipps, wie Sie die Worte so verpacken, dass Sie Ihren Ausweis auch ohne Komplikationen bekommen.

Antrag auf Schwerbehinderung: Was wird benötigt?

  • Untersuchungen durch den zuständigen Arzt vor der Antragsstellung
  • Antrag auf Schwerbehinderung bei der Gemeindeverwaltung abholen
  • Passfoto für den Ausweis

Antrag auf Schwerbehinderung: Das sollten Sie wissen!

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Antrag stellen

Um einen Antrag auf Schwerbehinderung zu stellen, muss der zuständige Arzt einen Bericht für das Versorgungsamt schreiben. Hier führt der Arzt die Diagnose und die Gründe für die Beantragung des Ausweises auf. Wenn der Arzt dies ausreichend begründet und auch auf die Dringlichkeit hingewiesen hat, kann der Antrag auf Schwerbehinderung dem zuständigen Versorgungsamt vorgelegt werden.
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Aussteller Schwerbehindertenausweis

Nachdem das Versorgungsamt den Antrag auf Schwerbehinderung erhalten hat, überprüft dieses, ob und mit welchem Grad der Behinderung der Schwerbehindertenausweis ausgestellt wird. Auch sollte überlegt werden, ob es sinnvoll ist, einen Schwerbehindertenausweis zu beantragen. Viele Arbeitgeber z.B. scheuen sich davor behinderte Menschen anzustellen, da sie die gesetzlichen Konsequenzen oft fürchten. Auch sind die notwendigen Untersuchungen vor der Antragsstellung nicht jedermanns Sache.
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Voraussetzung für Erteilung des Schwerbehindertenausweises

Der Antrag wird von dem zuständigen Amt überprüft, wobei die Prüfung bis zu 6 Wochen Dauern kann. Der Antrag wird nur dann genehmigt, wenn das Versorgungsamt einen Behinderungsgrad von 50 Prozent oder höher feststellt. Ist dies der Fall, wird Ihnen der entsprechende Ausweis mit Vermerk des Behinderungsgrades mit den dazugehörigen Kürzeln (z.B. „G“, „B“ etc.) zugesandt.
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Geltungsdauer des Ausweises

Die Gültigkeitsdauer des Ausweises beträgt max. 5 Jahre. Die Gültigkeitsdauer kann auf Antrag max. zweimal verlängert werden. Die Möglichkeit einen unbefristeten Ausweis zu erhalten, besteht nur dann, wenn keine Aussicht auf Verbesserung der Behinderung besteht. Sollten Sie nur einen befristeten Ausweis erhalten, müssen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit einen neuen Antrag stellen.

Tipps und Hinweise

  • Füllen Sie den Antrag zusammen mit Ihrem Arzt aus.
  • Überlegen Sie sich gut, ob Sie wirklich einen Schwerbehindertenausweis beantragen wollen. Die Untersuchungen sind nicht jedermanns Sache.
  • Sollte der erste Antrag nicht genehmigt werden, stellen Sie nach ein bis zwei Monaten einfach einen neuen Antrag. Es ist nicht vorgeschrieben, wie viele Anträge Sie stellen dürfen.
Schwierigkeitsgrad:

 

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