Altersteilzeit – Antrag und Berechnung

Vom Gesetzgeber wurde mit der Altersteilzeit angestrebt, dass ältere Mitarbeiter einen gleitenden und frühzeitigen Übergang in den Ruhestand ermöglicht werden kann und gleichzeitig neue Anreize geschaffen werden, die freiwerdenden Arbeitsplätze  neu zu besetzen. In der realen Berufswelt sieht es natürlich anders aus. Hier wird die Altersteilzeit genutzt, um Arbeitsplätze zu reduzieren.

Gesetzgebung bei Altersteilzeit

Das Gesetz sieht zwei Varianten der Altersteilzeit vor, die kontinuierliche und das Blockmodell. Bei der kontinuierlichen wird der Mitarbeiter über den gesamten Zeitraum seine Arbeitszeit um die Hälfte. In der neueren, heute fast ausschließlich genutzten Form des Blockmodells, wird die Altersteilzeit in zwei gleich lange Beschäftigungsphasen geteilt. In einer ersten Phase (Arbeitsphase), wird die wöchentliche Arbeitszeit nicht gekürzt und in der zweiten Phase (Freistellungsphase), ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeitsleistung freigestellt.

Altersteilzeit als Teilzeitbeschäftigung

Im Wesentlichen ist die Altersteilzeit also eine Teilzeitbeschäftigung, bei der sich im Gegensatz zu den normalen Teilzeitarbeitern, eine Anspruchsvoraussetzung für die Förderung der Altersteilzeit ergibt. Die Bundesagentur für Arbeit fördert die Altersteilzeit, solange sie spätestens am 31. Dezember 2009 angetreten wird.

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