Alkoholtester und Promilletester im Straßenverkehr
Alkoholtester und Promilletester sind deshalb sehr beliebt geworden, um vor der Fahrt mit dem PKW seinen Restwert an Alkohol im Atem zu kontrollieren. Das Alkoholkonzentrat im Blut entspricht, in etwa 25 mg/l und wirkt auf das Gesamtgemüt des Körpers wie eine Übermüdungserscheinung.
Alkoholtester und Promilletester sind nicht polizeilich anerkannt und weisen oft Schwankungen auf.
Alkoholtester und Promilletester schützen nicht vor Ordnungsstrafen
Ein Alkoholtester und Promilletester misst den Alkoholgehalt im Atem nach längerem hineinpusten. In der Regel ertönt nach einem festgestellten Alkoholkonzentrat ab 0,2 Promille bereits ein Warnsignal.
Eine Faustregel besagt, dass 0,1 Promille sich erst nach acht Stunden im Körper wieder abbauen.
Die Angaben eines Alkoholtester und Promilletester sind nicht verbindlich. Am Besten ist immer, keinen Alkohol zu trinken, wenn man noch Autofahren muss.
Generell sei zu beachten, dass selbst bei einer Konzentrationsmenge von 0,5 Promille im Atem die Haftung alleine beim Fahrzeugführer liegt, wenn ein Unfall geschieht. In der Regel werden empfindliche Strafen verhängt.
„Nach der derzeit gültigen Straßenverkehrsordnung wird der im Blut befindliche Alkoholgehalt ab 5,0 Promillegrenze als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einem Busgeld behaftet“
5 Promille!? Geil! Das will ich sehn….