Akzeptkredit: Definition, Beispiele und Wissenswertes

Der Akzeptkredit ist weniger im durchschnittlichen Bankenalltag angesiedelt. Vielmehr ist er bei der Finanzierung von Geschäften des Außenhandels anzutreffen. Einen kurzfristigen Akzeptkredit erhalten, ähnlich wie einen Blankokredit, nur Kunden mit hoher Bonität. Da bei einem Akzeptkredit keine Schuldverschreibung vorgenommen wird, besteht die Sicherheit einzig im Wort des Schuldners.

Akzeptkredite für Gewerbe und Unternehmen

Für die Nutzung eines Akzeptkredits müssen Gewerbetreibende und größere Unternehmen einige Jahre gute Geschäftsbeziehungen mit ihrer Hausbank gepflegt haben. Den Abschluss des Kreditgeschäftes bildet ein von der Bank akzeptierter Wechsel, mit dem der Kreditnehmer als Schuldner ausgeschrieben wird. Akzepte sind für ausländische Geldgeber ein geeignetes Mittel, die Bonität ihrer Warenempfänger und Kunden einschätzen zu können. Bei formeller Betrachtungsweise eines Akzeptwechsels (als Wertpapier beziehungsweise Urkunde) hat der Verlust des Papiers theoretisch das Erlöschen der Schuld des Kreditnehmers zur Folge.

Eine Form von Akzeptkredit (Wechselkredit) ist der Rembourskredit. Das Wort Rembourskredit stammt aus dem Französischen Remboursement und bedeutet übersetzt soviel wie Zurückzahlung. Bei der Finanzierung von Außenhandelsgeschäften gewährt die Remboursbank einen Kredit auf der Grundlage von Dokumenten (meist ein Dokumentenakkreditiv). Der Akzeptnehmer (der die Waren importierende Käufer) bezahlt einem Exportpartner (Verkäufer) mittels eines Wechsels. Die Bank des Käufers (Remboursbank) akzeptiert den Wechsel unter bestimmten Voraussetzungen.

Zahlungssicher im Außenhandel

Dieses Zahlungsverfahren macht einen Wechsel international diskontierungsfähig. Der Exporteur erhält die Zahlungssicherheit für seine Warenlieferung. Für die Remboursbank dienen unter anderem Fracht- und Versicherungspapiere als Sicherheit. Sind alle Bedingungen gemäß der Zusicherung der Bank des Exporteurs erfüllt, kommt die Bank des Käufers ihrer Verpflichtung nach und löst spätestens am Verfallstag den auf sie gezogenen Wechsel ein. In der Praxis kommt die Akzeptbank meist ohne den Einsatz von Eigenmitteln aus, da sie sich aus den erfolgten Zahlungen des Akzeptnehmers bedient.

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