Abgeltungssteuer 2009 und Abgeltungsfreibetrag

Was ist die Abgeltungssteuer 2009?

Ob es sich bei den Erträgen um Zinsen, Dividenden oder um Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften handelt, ist dabei unerheblich.

Seit Januar 2009 werden alle Kapitalerträge mit einem einheitlichen Steuersatz besteuert. Dieser liegt bei 25 % zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag plus gegeben falls Kirchensteuerzuschlag von 8 % oder 9 %.
Die Abgeltungssteuer ist eine Quellensteuer. Sie wird direkt vom Kreditinstitut oder der Fondsgesellschaft einbehalten und ans Finanzamt abgeführt.
Liegt der persönliche Steuersatz unter 25 % kann man sich die zu viel bezahlten Steuern über die Einkommens-Steuererklärung zurückholen.

Gibt es einen Abgeltungsfreibetrag?

Aber natürlich gibt es auch für die Abgeltungssteuer Freibeträge. Bei der Zinsabschlagsteuer, dem Vorgänger der Abgeltungssteuer 2009, gab es den Sparerfreibetrag + eine Werbungskostenpauschale.

Zinseträge innerhalb dieses Freibetrages waren steuerfrei. Im Rahmen der Einführung der Abgeltungssteuer 2009 wurde aus diesen beiden Beträgen der Sparerpauschbetrag gebildet. Der Abgeltungsfreibetrag liegt jetzt bei 801 €, für Ehepaare bei 1602 €.

Kapitalerträge innerhalb dieses Abgeltungsfreibetrages bleiben weiterhin steuerfrei.

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