(Foto: PixelQuelle.de/CarstenWeber)
Medikamente deren Preis mindestens 30 Prozent unter dem für die Krankenkassen übernahmepflichtigen Festbetrag liegen, sind seit Anfang Juli zuzahlungsfrei. Schon jetzt sind ca. 1000 Präparate für den Patienten gratis zu haben. Die Frage nach dem günstigsten Medikament kann also beim Arztbesuch bares Geld sparen.
Ab sofort kann jeder die Befreiungslisten im Internet unter www.gkv.info als pdf-Datei [Zuzahlungsbefreite Arzneimittel nach § 31 Abs. 3 Satz 4 SGB V Stichtag 01.07.06 sortiert nach Arzneimittelname] herunterladen. Diese Listen werden künftig alle zwei Wochen aktualisiert. Sie gelten für alle gesetzlich Versicherten, unabhängig davon, in welcher Krankenkasse sie sind.
Immerhin schafft das „Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz“ (Was für ein Wort!) so zumindest einen kleine Anreiz für die Versicherten, ihre Behandlung ökonomisch positiv zu beeinflussen. Bis marktwirtschaftlich Prinzipien sich entgültig in allen Bereichen der Arzneimittelversorgung durchsetzen, ist es allerdings noch ein langer Weg. [„Branding the Cure“], [Endlich Preisdumping im Pharmabusiness]
Die Chefarztfrau
Ich habe diesen Namen nie gehoert, wo kann ich mich mehr dokumentieren?