Im Jahr 2006 gegründet, kann das Social-Media-Tool namens Twitter (Englisch für „zwitschern“) bereits auf eine beachtliche Geschichte zurückblicken.
140 Zeichen reichten aus, um das Portal weltweit zu einem der wichtigsten Anlaufstellen für Internet-User zu machen. 140 Zeichen sind für eine Kurznachricht erlaubt.
Grund genug für Millionen Menschen, ihre Gedanken in das world wide web zu tragen. Doch wo viele Menschen Inhalte teilen, entstehen auch viele Rechtsfragen. Wie steht es um die Absicherung? Braucht man als Benutzer beispielsweise ein Impressum?
Impressum auf Twitter für redaktionelle Inhalte
Eine Impressumspflicht auf Facebook besteht bereits. Allerdings nur dann, wenn das Profil des Benutzers für geschäftliche Zwecke genutzt wird. Ähnliches gilt für Twitter. Betreibt man dort einen Account mit erkennbaren redaktionell aufbereiteten Inhalten, ist ein Impressum auf Twitter sinnvoll. Für einen rein geschäftlich ausgelegten Account gilt die Faustregel: Lieber ein Impressum zu viel als eins zu wenig. Besonders für den Schutz vor Abmahnungen.
Hier kann man es sich auch relativ einfach machen und das Impressum als Link auf der eigenen Webseite anzeigen lassen. Es muss dann laut einer Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über zwei Klicks erreichbar sein. Ansonsten werden die Angaben über den Betreiber direkt auf dem Mikro-Blogging-Dienst vermerkt. Ein Impressum auf Twitter ist damit relativ leicht zu realisieren.
Impressum auf Twitter für Privatpersonen
Als veranschaulichendes Beispiel hierfür nehmen wir Herrn Maier. Herr Maier aus Rosenheim schreibt mit Begeisterung sogenannte „Tweets“. Mit 140 Zeichen am Tag möchte er seiner Liebsten, die in Buxtehude wohnt, seine Liebe näher bringen. Eines schönen Tages hört er von der Pflicht, ein Impressum für Webseiteninhalte zu erstellen.
Ist ein Impressum für Herrn Maier sinnvoll? Mit Sicherheit nicht. Herr Maier ist eine Privatperson ohne geschäftliche Beweggründe. Er scheidet laut § 55 I RStV aus der Kennzeichnungspflicht seiner Inhalte aus. Als Benutzer des Dienstes, gilt sein Handeln als ausschließlich private Aktion.