Heute hilft die Wohnungsbauprämie vor allem die Rendite von Bausparverträgen zu maximieren. Somit kann jede Person, die mindestens 16 Jahre alt ist und einen Bausparvertrag bespart haben. Heite ist die Wohnungsbauprämie eine staatliche Förderung, welche diejenigen unterstützt, die unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze liegen. Sie kann zur Erfüllung des Traumes vom eigenen Wohnraum dienen oder aber auch zur Maximierung von Rendite eines zinsstarken Bausparvertrags.
Wohnungsbauprämie beantragen: So wird's gemacht!
1
Höhe der Wohnungsbauprämie
Die Wohnungsbauprämie liegt bei 8,8% der Einzahlungen in den Bausparvertrag. Sie wird bei Ledigen bis zu 512 Euro Einzahlungen und bei Verheirateten bis 1024 Euro geleistet. Somit beträgt der maximale Betrag für Ledige im Jahr 45.06 Euro und für Verheiratete 90,11 Euro, der maximal für zehn Jahre gezahlt wird. Schließt der Antragsteller danach einen zweiten Bausparvertrag ab, kann die Prämie allerdings für weitere zehn Jahre unter den genannten Voraussetzungen beantragt werden.
2
Voraussetzungen für die Zahlung von Leistungen
Eine der Voraussetzungen für die Leistung der Wohnungsbauprämie ist die Einzahlung von mindestens 50 Euro im Kalenderjahr in den Bausparvertrag oder Bausparzinsen. Wohnungsbauprämie beantragen kann jeder, der die festgelegten Einkommensgrenzen unterschreitet. Förderberechtigt sind Personen ab 16 Jahren, die steuerpflichtig sind und in der Bundesrepublik Deutschland leben.
3
Auszahlung
Zur Beantragung der Auszahlung des Bausparvertrags ist der Antragsteller erst nach sieben Jahren berechtigt. Um die Auszahlung zu beantragen muss ein Vorhaben für einen Wohnungsbau vorliegen. Lässt man sich das Kapital vor den sieben Jahren auszahlen, muss die gesamte gezahlte Prämie an das Finanzamt zurück gezahlt werden.
4
Wohnungsbauprämie beantragen
Die Wohnungsbauprämie beantragen wird einem leicht gemacht, indem die Bausparkasse zu jeden Jahresanfang eine jährliche Übersicht über die gezahlten Einzahlungen des Sparers per Post schickt und ein Formular für einen Antrag auf Wohnungsbauprämie hinzufügt.Für das Zurücksenden bleiben einem zwei Jahre Zeit. Danach verfällt der Anspruch.Das Ausfüllen des Formulars und somit die Wohnungsbauprämie beantragen ist recht einfach und in drei Teile geteilt. Der erste Teil verlangt vom Antragsteller Angaben über die eigene Person. Der zweite Teil fordert die Auflistung der geleisteten Aufwendungen, für die die Prämie gezahlt werden soll. Die persönlichen Einkommen erfüllen den letzten Teil des Antrags, den man dann nur noch unterschreiben und bei der Kasse abgeben muss.
5
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenze bei der Wohnungsbauprämie beträgt laut § 2a WoPG für zusammenveranlagte Verheiratete 51.200 €, wobei das zu versteuernde Einkommen des Sparjahres maßgebend ist. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 25.600 €. Das entspricht einem wesentlich höherem Bruttoeinkommen. Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern beispielsweise käme auf 68.000 €, während es bei einem rentenversicherungspflichtigen alleinstehenden Arbeitnehmer ohne Kinder 28.000 € wären. Detaillierte Angaben finden sie hier.
| Zeitaufwand: 10 Minuten | Schwierigkeitsgrad: | |
Werbung
Sehr guter und informativer Artikel. Besonders die übersichtliche Aufmachung gefällt mir!Zur Vervollständigung nenne ich die derzeitigen max. Verdienstgrenzen:25600€ bei Alleinstehenden51200€ bei zusammenveranlagten Ehegatten(Quelle siehe Website)MfG D. Schneiderhahns
Ein sehr guter und interessanter Artikel. Sehr verständlich und nachvollziehbar. Nur lohnt sich das Ganze wirklich? So wie ich verstanden habe, bekommt man nach 20 Jahren 1.800 Euro vom Staat zusätzlich zu dem Bausparvertrag.