Steuern auf die Rente zahlen? Immer noch wissen viele Menschen nicht, ob und wie man Renten, insbesondere Renten, die man betrieblich erhält, versteuern muss.
Unterscheiden muss man in jedem Fall wie die betriebliche Altervorsorge finanziert wurde, um die Besteuerung der Betriebsrente vorraus zu sagen.
Besteuerung der Betriebsrente: So wirds gemacht!
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Besteuerung der Betriebsrente
Wie fast bei jeder Art von Versteuerung gibt es auch bei der Betriebsrente steuerfreie Beitragsgrenzen. In diesem Fall liegt die Grenze bei 560 Euro für das Jahr 2010. Liegen die Beiträge, die vom Arbeitgeber gezahlt wurden, unter diesem Satz, müssen keine Steuern gezahlt werden.
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Besteuerung bei Einzahlung der Beiträge
Wenn die Betriebsrente aus Beiträgen des Arbeitgebers bezahlt wurden, die er bereits versteuert hat, ist die Besteuerung der Betriebsrente vom Arbeitnehmer nach Auszahlung mit dem Ertragsanteil zu leisten.
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Besteuerung aus steuerfreier Umlage
Waren die eingezahlten Beiträge steuerfrei, da sie unter den Betrag von 560 Euro fielen, ist die Besteuerung der Betriebsrente voll zu leisten, also eingezahlte Summe plus Ertragsanteil. Man sollte also im Vorfeld überlegen, welches Model besser ist.
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Besteuerung der Betriebsrente aus Entgeltumwandlung
Falls die Finanzierung durch Entgeltumwandlung steuerfrei geleistet wird, werden die Beiträge vom Arbeitgeber direkt aus dem Bruttolohn entnommen. Das zu versteuernde Einkommen sinkt also. Da die Beiträge in diesem Fall nicht versteuert wurden, ist die Rentenzahlung in vollem Umfang zu versteuern. Waren die Einzahlungsbeiträge allerdings so hoch, dass sie versteuert werden mussten (abhängig vom individuellen Verdienst) wird der Rentenanteil wieder mit dem Ertragsanteil versteuert.
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Besteuerung der Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine vom Staat geförderte Art der privaten Altersvorsorge. Der Staat ermöglicht dies durch sogenannte Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten. Da in diesem Fall keine Steuern auf die Beiträge gezahlt wurden, sind die Rentenzahlungen bei Riester in vollem Umfang steuerpflichtig.
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Wenn bei der betrieblichen Altersversorgung Beratungsfehler passieren, kann das sehr gravierende Folgen haben.